Nach der Guttenberg-Affäre hat man eine Weile nichts mehr von den Plagiatsjägern des GuttenPlags gehört. Nun gibt es ein Nachfolgeprojekt, das Vroniplag. Ziel des Tintenblutbades ist (Dr.) Veronica Saß, Tochter von Edmund Stoiber.
Bisher liegt der Anteil der Seiten, auf denen Unstimmigkeiten gefunden wurden bei ca: 21 %. Bisher sind die gröbsten Schnitzer nicht gekennzeichnete Kopien aus Wikipedia-Artikeln, sowie in größerem Umfang aus einigen Aufsätzen, Universitätsskripten, sowie ganze 11 Seiten aus einem Lehrbuch.
Im Vroniplag-Wiki wird mehrfach betont, dass Fußnoten mit übernommen wurden. Hierbei stellt sich mir die Frage, ob allein die Übernahme von Fußnoten schon ein Plagiat ist, bzw. gegen die wissenschaftlichen Gepflogenheiten verstößt.
Angenommen, ich stelle einen Streitstand dar. In einem Kommentar wird der Streitstand mit Quellen dargestellt. Ich greife mir also den ersten Aufsatz zur ersten Meinung, lese ihn, gebe Auszüge inhaltlich, oder wörtlich mit Anführungszeichen wieder und setze jeweils eine Fußnote zu dem Aufsatz. In dem Aufsatz findet sich eine Fußnote im Stil von "so auch ...". Wenn ich diese Fußnote nun (natürlich nach Prüfung und ggfls. Korrektur) übernehme, ist das ein Plagiat? Natürlich übernehme ich eine fremde Leistung ohne Kennzeichnung, aber man stelle sich mal praktisch vor, wie eine Fußnote aussähe, wenn der Rechercheweg mit drinstünde. Bei den meisten Fußnoten müsste dann ein "via Standartkommentar" davorstehen. Die Fußnoten sind wohl auch nicht urheberrechtsfähig, soweit es sich lediglich um Quellenangaben und Verweise handelt. In der Übernahme von Fußnoten, auch aus Werken, die nicht zitiert werden, kann ich persönlich daher nichts Verwerfliches sehen.
Sicher kann man das aber auch anders sehen und ich bin mit den wissenschaftlichen Gepflogenheiten nicht umfassend vertraut. Wenn jemand anderer Ansicht ist, fühle er/sie sich aufgefordert, hier zu kommentieren.