Dienstag, 9. August 2011

Qualitätsmedien ohne Lektorat

Ein "Qualittsmedium", also ein Presseorgan mit journalistischem Anspruch sollte sich durch gründlich recherchierte und gut lesbare, fehlerfreie Artikel auszeichnen. Häufig geht dieser Anspruch leider nicht über das Abschreiben von Agenturmeldungen, Pressemitteilungen oder Wikipedia-Einträgen hinaus.

Immerhin hat ein Qualitätsmedium ein Lektorat, das verhindert, dass die Leser mit den besonders grausamen sprachlichen Ergüssen übermüdeter Journalisten gequält werden. Darin liegt einer der wesentlichen Qualitätsunterschiede zu den Laienjournalisten (Bloggern), die ihre Artikel alleine verfassen und nicht von einer zweiten Instanz vor Veröffentlichung kontrollieren lassen. Zumindest was Online-Artikel betrifft, lese ich aber mindestens so viele verkorkste Sätze in "Qualitätsmedien" wie in Blogs. Ein Besonders schönes Beispiel liefert der Tagesspiegel in diesem Artikel (Zitat der letzten anderthalb Absätze, Hervorhebungen von mir):

"Am Freitag gab es eine Proteste gegen den Abriss von Hütten im Hofbereich.

Das Tacheles soll zwangsversteigert werden, seit Monaten wehren sich die Künstler dagegen, einige waren sich aber von nach Zahlung von hohen Geldsummen zum Auszug bereit."

Der hoffentlich völlig übermüdete Verfasser hat den Artikel veröffentlicht, ohne ihn selbst noch einmal gelesen zu haben. Anders ist eine derartig verkorkste Konstruktion nicht erklärbar. Sollte der Text gar ein Lektorat durchlaufen haben, wurde es vermutlich im Zuge von Einsparungsmaßnahmen als Sozialprojekt an Analphabeten vergeben.

Qualität sieht anders aus!

Donnerstag, 5. Mai 2011

Die Elstorfer Hühnerprobe

Seit 16 Jahren wird in Elstorf ein Zaun mit einem lebenden Huhn auf die ausweislich des Grundbuchs erforderliche "Hühnerdichte" untersucht. Ursache des inzwischen kultig inszenierten Streites soll ein Grundbucheintrag aus den 1950ern sein, der einen hühnerdichten Zaun vorsieht. Dieser sollte das Grundstück der Kirche vor Hühnerinvasionen schützen, die den Gottesdienst störten und fleißig auf den Gräbern scharrten.

Leider wurde nicht eindeutig geregelt, wer den Zaun zu unterhalten hat, so dass alljährlich nach der betrüblichen Feststellung, dass der Zaun undicht ist, lautstark über die Verantwortung für die Instandhaltung gestritten wird. Im Anschluss an diesen ergebnislosen Streit geht es ins örtliche Gasthaus, wo jedes Jahr für einen anderen wohltätigen Zweck gesammelt wird.

Schön, dass es auch Probleme gibt, die statt vor Gericht zum Wohle der Gesellschaft ungelöst werden. Auf dem Nachbargrundstück werden schon lange keine Hühner mehr gehalten, die gute Nachbarschaft ist also in keinem Falle gefährdet.

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/media/hallonds2993.html

http://www.abendblatt.de/region/harburg/article465946/Huhn-fand-das-Loch-im-Zaun.html

http://www.han-online.de/Harburg-Land/article70742/Elstorfs-schoenster-Dorfzank.html

Mittwoch, 13. April 2011

Blogger hört die Signale, auf zum nächsten Gefecht! (Glücksspielstaatsvertrag)

Der Traum von den Netzsperren schien mit der Abkehr vom Zugangserschwerungsgesetz ausgeträumt. Die Einrichtung einer Sperrinfrastruktur schien vom Tische, jetzt kommt sie gerade wieder die Stuhllehne hochgekrabbelt.

Derzeit befindet sich eine Neufassung des Glücksspielstaatsvetrages in der Entstehung, der Netzsperren und eventuell sogar Deep Packet Inspections ermöglichen könnte. Dies wäre also unter Umständen noch weitergehender als der Stoppschildansatz des Zugangserschwerungsgesetzes.

Um diesen Passus im neuen Glücksspielstaatsvertrag zu verhindern, muss das Problem jedenfalls der Netzgemeinde, aber auch über die etablierten Massenmedien einer breiten Masse der Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Politiker mit freiheitsfeindlichen Absichten scheuen, wie die Erfahrung gezeigt hat, nichts mehr, als negative Presse. Bewegen wir sie also zum Einlenken und zeigen einmal mehr, dass die vierte Gewalt vom Volke ausgeht. Wenn ihr einen Blog, einen Twitter- oder Facebook-Account habt, macht das Problem bekannt.

Für einen ersten Überblick zum Thema hier ein paar Links:

Entwurf des neuen GlüStV Stand 3.12.2010

http://www.telemedicus.info/article/1987-Deep-Packet-Inspection-im-Gluecksspiel-Staatsvertrag.html

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/04/11/lgner/

http://ccc.de/de/updates/2011/gluecksspiel

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Sportwetten-Private-sollen-zahlen-Netzsperren-gegen-illegale-Angebote-1225024.html

Mittwoch, 6. April 2011

Das Aus für Zensursulas Stoppschilder

Unerwartete Nachrichten aus Berlin! Gestern haben die Spitzen der Regierungskoalition (wer ist das für die FDP?) auf den Ausstieg aus dem Zugangserschwerungsgesetz geeinigt. Zwar muss das Ganze nun noch in Gesetzesform gegossen und beschlossen werden, da das Gesetz aber praktisch keine Befürworter mehr hat, dürfte dies eine reine Formsache sein.

Die Debatte um das Gesetz dürfte damit zum Musterbeispiel eines erfolgreichen Einsatzes der Internetgemeinde gegen verfehlte Entscheidungen der Politik werden. Ohne die massiven Wortmeldungen, denen sich schließlich auch die klassischen Printmedien und letztlich sogar die Politiker nicht mehr verschließen konnten, wäre ein solcher Umschwung undenkbar gewesen.

Einziger Wehrmutstropfen ist, dass meine Wette mir Frau von der Leyen damit gegenstandslos wird, da ich gewettet hatte, das Bundesverfassungsgericht würde das Gesetz kippen. Der Erfolg der Stoppschildgegner ist aber umso größer, als man sagen kann, dass wir die Politik selber zu Räson gebracht haben und dabei nicht auf das BVerGer angewiesen waren.

Donnerstag, 31. März 2011

Sie sind fündig geworden! VroniPlag; Darf ich Fußnoten abschreiben?

Nach der Guttenberg-Affäre hat man eine Weile nichts mehr von den Plagiatsjägern des GuttenPlags gehört. Nun gibt es ein Nachfolgeprojekt, das Vroniplag. Ziel des Tintenblutbades ist (Dr.) Veronica Saß, Tochter von Edmund Stoiber.

Bisher liegt der Anteil der Seiten, auf denen Unstimmigkeiten gefunden wurden bei ca: 21 %. Bisher sind die gröbsten Schnitzer nicht gekennzeichnete Kopien aus Wikipedia-Artikeln, sowie in größerem Umfang aus einigen Aufsätzen, Universitätsskripten, sowie ganze 11 Seiten aus einem Lehrbuch.

Im Vroniplag-Wiki wird mehrfach betont, dass Fußnoten mit übernommen wurden. Hierbei stellt sich mir die Frage, ob allein die Übernahme von Fußnoten schon ein Plagiat ist, bzw. gegen die wissenschaftlichen Gepflogenheiten verstößt.

Angenommen, ich stelle einen Streitstand dar. In einem Kommentar wird der Streitstand mit Quellen dargestellt. Ich greife mir also den ersten Aufsatz zur ersten Meinung, lese ihn, gebe Auszüge inhaltlich, oder wörtlich mit Anführungszeichen wieder und setze jeweils eine Fußnote zu dem Aufsatz. In dem Aufsatz findet sich eine Fußnote im Stil von "so auch ...". Wenn ich diese Fußnote nun (natürlich nach Prüfung und ggfls. Korrektur) übernehme, ist das ein Plagiat? Natürlich übernehme ich eine fremde Leistung ohne Kennzeichnung, aber man stelle sich mal praktisch vor, wie eine Fußnote aussähe, wenn der Rechercheweg mit drinstünde. Bei den meisten Fußnoten müsste dann ein "via Standartkommentar" davorstehen. Die Fußnoten sind wohl auch nicht urheberrechtsfähig, soweit es sich lediglich um Quellenangaben und Verweise handelt. In der Übernahme von Fußnoten, auch aus Werken, die nicht zitiert werden, kann ich persönlich daher nichts Verwerfliches sehen.

Sicher kann man das aber auch anders sehen und ich bin mit den wissenschaftlichen Gepflogenheiten nicht umfassend vertraut. Wenn jemand anderer Ansicht ist, fühle er/sie sich aufgefordert, hier zu kommentieren.

Dienstag, 22. März 2011

Schweigen bis ins Grab

In einem neuen Arbeitsvertrag habe ich eine Klausel entdeckt, die es nicht nur ganz allgemein (also auch und gerade den Kollegen gegenüber) verbietet, über das eigene Gehalt zu reden, gleichzeitig wird auch noch die außerordentliche Kündigung für den Fall eines Verstoßes angedroht.

Dass so eine Klausel nicht richtig fair ist, hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bereits am 21.10.2009 entschieden (Az. 2 Sa 237/09). Dabei ging es um eine inhaltlich identische Klausel.

Das Gericht führte dabei zwei gewichtige Gründe an, warum die Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellt. Zum einen ist der Arbeitgeber zur Gleichbehandlung verpflichtet. Dürfen sich die Arbeitnehmer nicht über ihr Gehalt austauschen, können sie Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz jedoch nicht aufdecken und gegebenenfalls gerichtlich dagegen vorgehen.

Der zweite Grund ist, dass der Arbeitnehmer auch seiner Gewerkschaft keine Auskunft geben darf. Die Möglichkeit der Gewerkschaft, effektiv auf Veränderungen bei der Lohnpolitik hinzuwirken, wird stark eingeschränkt, wenn sie diese nicht in Erfahrung bringen kann. Dies ist nicht nur eine Benachteiligung des Arbeitnehmers im Sinne des § 307 BGB, sondern zudem ein selbstständiger Nichtigkeitsgrund gemäß Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG.

Bei einem nicht ganz kleinen Betrieb, er zudem über eine Rechtsabteilung verfügt, sollte das Urteil inzwischen bis zur Personalabteilung durchgedrungen sein. Dass man die Klausel dennoch und zudem mit einer derartigen Drohung verbunden verwendet, spricht nicht unbedingt für den Arbeitgeber. Arbeitgeber sollten sich überlegen, ob sie qualifizierte Kräfte auf Dauer mit derartigem Verhalten nicht vergraulen, oder zumindest weniger attraktiv werden. Erfolg hatte die Verwendung im Sinne des Arbeitgebers bisher jedenfalls, denn kaum jemand im Betrieb traut sich, über sein Gehalt zu reden.


Dienstag, 15. Februar 2011

Ebayerfahrung mal positiv

Normalerweise habe ich Pech bei Ebay. Die Artikel kommen viel zu spät, garnicht oder entsprechen nicht (mehr) der Artikelbeschreibung. In ca. einem von vier Fällen passiert mir sowas. Ich scheine, was das angeht, ein Pechmagnet zu sein.

In den letzten Tagen hatte ich auch etwas bekommen, was sich beim Auspacken als überwiegend Schrott herausstellte. Der Verkäufer war Privatverkäufer und hatte natürlich die Gewährleistung ausgeschlossen. Auf meine Beschwerde über die Ware, und die Bitte, entweder einer Rückabwicklung zuzustimmen, oder eine Minderung um 50 % des Gesamtbetrags zu aktzeptieren, bekam ich schon am nächsten Tag eine freundlich gehaltene Antwort, in der der Verkäufer sein Bedauern über meine Unzufriedenheit ausdrückte und meine Kontonummer für die hälftige Rückzahlung erfragte.

Natürlich ist es trotzdem immer ärgerlich, wenn was schief läuft, aber wenn es so einfach und ohne Streit zu lösen ist, kann man gut damit leben. Eine positive Bewertung ist dann natürlich auch selbstverständlich.