Donnerstag, 31. März 2011

Sie sind fündig geworden! VroniPlag; Darf ich Fußnoten abschreiben?

Nach der Guttenberg-Affäre hat man eine Weile nichts mehr von den Plagiatsjägern des GuttenPlags gehört. Nun gibt es ein Nachfolgeprojekt, das Vroniplag. Ziel des Tintenblutbades ist (Dr.) Veronica Saß, Tochter von Edmund Stoiber.

Bisher liegt der Anteil der Seiten, auf denen Unstimmigkeiten gefunden wurden bei ca: 21 %. Bisher sind die gröbsten Schnitzer nicht gekennzeichnete Kopien aus Wikipedia-Artikeln, sowie in größerem Umfang aus einigen Aufsätzen, Universitätsskripten, sowie ganze 11 Seiten aus einem Lehrbuch.

Im Vroniplag-Wiki wird mehrfach betont, dass Fußnoten mit übernommen wurden. Hierbei stellt sich mir die Frage, ob allein die Übernahme von Fußnoten schon ein Plagiat ist, bzw. gegen die wissenschaftlichen Gepflogenheiten verstößt.

Angenommen, ich stelle einen Streitstand dar. In einem Kommentar wird der Streitstand mit Quellen dargestellt. Ich greife mir also den ersten Aufsatz zur ersten Meinung, lese ihn, gebe Auszüge inhaltlich, oder wörtlich mit Anführungszeichen wieder und setze jeweils eine Fußnote zu dem Aufsatz. In dem Aufsatz findet sich eine Fußnote im Stil von "so auch ...". Wenn ich diese Fußnote nun (natürlich nach Prüfung und ggfls. Korrektur) übernehme, ist das ein Plagiat? Natürlich übernehme ich eine fremde Leistung ohne Kennzeichnung, aber man stelle sich mal praktisch vor, wie eine Fußnote aussähe, wenn der Rechercheweg mit drinstünde. Bei den meisten Fußnoten müsste dann ein "via Standartkommentar" davorstehen. Die Fußnoten sind wohl auch nicht urheberrechtsfähig, soweit es sich lediglich um Quellenangaben und Verweise handelt. In der Übernahme von Fußnoten, auch aus Werken, die nicht zitiert werden, kann ich persönlich daher nichts Verwerfliches sehen.

Sicher kann man das aber auch anders sehen und ich bin mit den wissenschaftlichen Gepflogenheiten nicht umfassend vertraut. Wenn jemand anderer Ansicht ist, fühle er/sie sich aufgefordert, hier zu kommentieren.

3 Kommentare:

  1. "Standartkommentar"? Ja, es gibt für Kommentare schon eine Art zu stehen, aber die wird selten zum Standard gemacht.

    Aber Scherz beiseite und gleich einen neuen herausgekramt: Vater Stoiber wurde dunnemals in etwa zeitgleich mit dem späteren Strafrechtsprofessor Bernsmann über das gleiche Thema promoviert (123 StGB).

    Da die zwei sich politisch kaum grün sind, dürfte die Plagiatskontrolle im Fall Stoiber schon durchgeführt worden sein. Vermutlich lohnt sich dort das Prüfen nicht mehr.

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  2. Wenn Frau geb. Stoiber nicht nur den Text einer Quelle ohne Quellenangabe abschreibt, sondern auch noch die Fußnoten, um eine eigene Quellenarbeit zu suggerieren, dann ist das ohne Zweifel ein Plagiat.

    Anders ist es, wenn ich die Quellenangaben eines Werkes dazu nutze, die Quellen zu finden und selbst auszuwerten. Dann kommt nach einer Paraphrasierung oder einem (indirekten) Zitat eine Fußnote, in der die Quelle als Quelle genannt wird ("Meyer, in: Handbuch des Urheberrechts, S. 155"). Ich darf aber nicht in der Fußnote schreiben "So auch Meyer, in...".

    Das darf ich nur, wenn ich bereits die gleiche Idee wie Meyer hatte (z.B. das Urheberrecht habe bei Plagiaten eine persönlichkeitsrechtliche und eine nutzungsrechtliche Komponente) und dann gefunden habe, dass Meyer die gleiche Idee hatte.

    Paraphrasiere oder zitiere ich zuerst Huber, NJW... und sehe, der Meyer sieht das ähnlich, dann muss das mit der Ähnlichkeit entweder in den Text oder als Anmerkung in eine Fußnote: "Ähnlich auch Meyer..., allerdings mit dem Unterschied, dass er dem Plagiat einen eigenen Urheberschutz zukommen lassen will..."

    Eigentlich ganz einfach, wenn man Text und Fußnoten als Protokoll eines internen Arbeitsprozesses sieht.

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  3. Das kann doch nicht sein, oder?
    "Ein Jura-Professor, der die Arbeit gelesen hat, sagte SPIEGEL ONLINE, für eine wissenschaftliche Karriere habe die Dissertation “nicht gereicht”. Verbesserungsvorschläge und Anmerkungen habe die Doktorandin Saß ausgeschlagen als klar war, dass es zum Titel reicht."

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