Da ich mich momentan interessehalber auf Survival-Seiten rumtreibe, hat sich mir die Frage gestellt, ob ich rechtlich gesehen überhaupt ein Feuer machen dürfte, um mein Trinkwasser abzukochen (oder gewildertes Fleisch oder Fisch zuzubereiten).
Ein Feuer brauche ich eigentlich nur, wenn ich auch mindestens eine Nacht im Freien bleibe. Daher stellt sich zusätzlich die Frage, ob ich dort kampieren darf.
Das einschlägige Gesetz ist zunächst das Bundeswaldgesetz (BWaldG). Was man grundsätzlich im Wald darf, regelt § 14.
(1) Das Betreten des Waldes zum Zwecke der Erholung ist gestattet. Das Radfahren, das Fahren mit Krankenfahrstühlen und das Reiten im Walde ist nur auf Straßen und Wegen gestattet. Die Benutzung geschieht auf eigene Gefahr. Dies gilt insbesondere für waldtypische Gefahren.
(2) Die Länder regeln die Einzelheiten. Sie können das Betreten des Waldes aus wichtigem Grund, insbesondere des Forstschutzes, der Wald- oder Wildbewirtschaftung, zum Schutz der Waldbesucher oder zur Vermeidung erheblicher Schäden oder zur Wahrung anderer schutzwürdiger Interessen des Waldbesitzers, einschränken und andere Benutzungsarten ganz oder teilweise dem Betreten gleichstellen.
Nach Abs. 1 darf ich mit Pferd, Rad und Rollstuhl nur die Straßen und Wege benutzen. Autofahren darf ich eh nur auf öffentlichen Straßen, dann aber auch, wenn die mal durch den Wald geht. Im Umkehrschluss darf ich mich zu Fuß aber offenbar auch abseits der Wege herumtreiben. Die Einzelheiten regeln jedoch die Länder. Diese haben dazu Landeswaldgesetze erlassen, die sich geringfügig unterscheiden.
Ich habe mich mit dem niedersächsischen Waldgesetz befasst, da dies für einen eigenen Survivaltripp gegebenenfalls maßgeblich wäre. Die §§ 23-32 NWaldG regeln das Betreten, also was man explizit darf, die §§ 33-36 NWaldG das Verhalten, also gewisse Einschränkungen.
Der Wald gehört gem. § 2 Abs. 1 NWaldG zur freien Landschaft, die gem. § 23 NWaldG grundsätzlich von jedermann betreten werden darf. Für das Übernachten im Wald ist § 27 NWaldG einschlägig. Dieser lautet: „In der freien Landschaft sind außerhalb von genehmigten Campingplätzen das Zelten, das Aufstellen von Wohnwagen und Wohnmobilen sowie der Aufenthalt in Zelten, Wohnmobilen und Wohnwagen nicht gestattet.“
Wir befinden uns im Wald nicht auf einem Campingplatz und einen Wohnwagen oder ein Wohnmobil haben wir ebenfalls nicht dabei. Auch zelten dürfen wir nicht. Beim übernachten im Wald stellt sich also die Frage, was Zelten im Sinne des Gesetzes ist. Ein Zelt darf man sicher nicht aufbauen. Eine Plane aufspannen dürfte grenzwertig sein. Da das Gesetz nicht einfach das Übernachten im Wald verbietet, muss es aber irgendwo eine Grenze geben. Wenn man sich nur natürlicher Gegebenheiten oder Materialien bedient oder sich einfach nur ein einem Schlafsack auf den Boden legt, kann dies also nur bei übermäßig extensiver Auslegung der Vorschrift noch als Zelten angesehen werden. Vermutlich wird der Förster aber dennoch wenig begeistert sein, im Wald über einen schlafenden Menschen zu stolpern. Urteile zu der Thematik sind mir leider auch nicht bekannt. Gem. § 28 NWaldG kann der Waldbesitzer im Einzelfall und für wenige Tage das Zelten erlauben. Im Privatwald eines Bekannten, ist es also am sichersten. Am besten aber eine schriftliche Erlaubnis mitführen.
Unterstellt, ich bin ohne Zelt unterwegs und die zuständige Behörde meint auch nicht, dass es in jedem Fall verboten sei, im Wald zu übernachten, bleibt noch die Frage nach dem Feuer.
Dies ist in § 35 Abs. 1 NWaldG geregelt. „(1) In Wald, Moor und Heide sowie in gefährlicher Nähe davon ist es verboten, in der Zeit vom 1.März bis zum 31. Oktober Feuer anzuzünden oder zu rauchen. Dies gilt nicht für Waldbesitzende, sonstige Grundbesitzende und Personen, die zu diesen in einem ständigen Dienst- oder Arbeitsverhältnis stehen und für diese auf den Grundstücken Dienste oder Arbeiten verrichten, sowie für die dort zur Jagd Befugten.“
Im Winter darf ich also im Umkehrschluss Feuer machen, im genannten Zeitraum hingegen nicht. Soweit ist die Regelung klar. Wenn ich ein Feuer mache, muss ich natürlich vorsichtig sein, § 35 NWaldG enthält dazu noch Näheres.
Eine Ausnahme gilt, wenn ich Waldbesitzer bin, der Rest ist eher unwahrscheinlich. Waldbesitzer gem. § 4 NWaldG bin ich als Eigentümer, oder wenn ich Nutzungsberechtigter und unmittelbarer Besitzer bin. Ein Solcher werde ich z.B. als Pächter. Bin ich auch dies nicht, müsste aber die (schriftliche -> wegen Nachweis im Wald) Vereinbarung einer mit dem Eigentümer gleichberechtigten Nutzungsberechtigung genügen, um unmittelbaren Mitbesitz nachweisen zu können. Dies sollte dann auch das Feuer machen außerhalb der vorgesehenen Zeiten gestatten. Für diese etwas konstruierte Lösung zur Umgehung der Begrenzungen des Landeswaldgesetzes lege ich meine Hand jedoch nicht ins Feuer. Als Waldbesitzer geht man zudem Verpflichtungen ein, etwa was die Haftung angeht, die man vertraglich wieder abwälzen müsste. Anwaltlicher Rat empfiehlt sich also im Ernstfall.
Die Waldgesetze anderer Bundesländer enthalten ähnliche Regelungen, die man sich im Einzelfall genauer ansehen müsste.
das ist nicht schlecht doch ich würde esnicht riskieren !
AntwortenLöschenTolles Freies Land! Wie wir frei sein wenn wir nicht mal Wildcampen dürfen? Ich versteh es ja mit kein Feuer machen , wegen Wald Brant Gefahr aber mal ehrlich wenn man eine gute Feuerställe aushebt kann da nix passieren. Ist bestimmt verboten weil es zu viele Idioten gibt die ihr Müll da lassen und zu dämlich sind ein Feuer ordentlich zu Führen... Deutschland ist echt zum Kotzen !!!
AntwortenLöschenIch als angehender Förster finde die Regelungen auch nicht gut. Leider gibt es zu viele Idioten, die sich im Wald besaufen, wie die Sau benehmen, laut Party machen und ihren Müll liegen lassen. Und laut Statistik werden etwa 30% der Waldbrände direkt menschlicher Einwirkung zugeordnet. Bei lang anhaltender Trockenheit kann auch ein gut geführtes Feuer über Funkenflug einen Brand auslösen. Als Waldbesitzer würde ich diesen Teil des Gesetzes auf jeden Fall gutheißen.
LöschenNatürlich ist es schade, dass diese Paragraphen auch anständige, verantwortungsvolle Naturliebhaber treffen. Ich habe aber noch keinen Förster kennen gelernt, der campierende Wandernde aus dem Wald vertrieben hätte. Verantwortungsvoller Umgang, kein Zurücklassen von Müll, sich ruhig verhalten, kein Wild stören, keine Bäume beschädigen und im Zweifel (bei Trockenheit) lieber kein Feuer machen, dann sollte es auch keine Probleme geben. Kommt doch mal der Förster (was aufgrund der Größe der Reviere sehr unwahrscheinlich ist), dann lässt sich meist durch ein offenes und freundliches Gespräch alles klären. Förster sind i. d. R. naturverbunden und haben eine gewisse Sympathie für Feuer und Campen. Schwierig könnte es vielleicht mit einem Jäger werden, der sich in der Jagdausübung gestört sieht. Natürlich kann man es auch wenn man Pech hat auch immer mal mit einem unkooperativen Paragraphenreiter zu tun bekommen.
Ach ja, es gibt noch andere Möglichkeiten:
Löschen1. Öffentliche Feuerstellen am/im Wald: An öffentlichen, für die Allgemeinheit angelegten Feuerstellen darf man natürlich Feuer machen.
2. Sofern es nur der Nahrungszubereitung dient, könnte ein Feuer sogar erlaubt sein. Ich würde dafür entweder einen Gas- oder Benzinkocher empfehlen, oder aber einen kleinen Holzofen fürs Campen, gibt extra ganz coole zu kaufen, z. b. von Petromax. Natürlich kann man sich so etwas auch selbst bauen. Habe ich gemacht: Eine Konservendose so zurechtgeschnitten, dass ich sie mit kleinen Zweigen usw. befeuern kann. Oben wird einfach der Topf oder die Pfanne draufgestellt. Funktioniert super. Wurde dabei auch schon einmal von einem Revierleiter "erwischt", der hat mir aber nur einen guten Morgen gewünscht :)
"Sofern es nur der Nahrungszubereitung dient, könnte ein Feuer sogar erlaubt sein."
LöschenNope.
"Ich würde dafür entweder einen Gas- oder Benzinkocher empfehlen."
_Feuer_ ist nicht erlaubt. Wenn rauchen nicht erlaubt ist, wieso sollte ein Gas-/Benzinkocher erlaubt sein?
Schade das Gesetze immer für dumme geschrieben werden.
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