Yoom.de ist ein meines Wissens recht neues Konzept zur Vermittlung von Wohnungen.
Das hamburger Startup bietet Vormietern die Möglichkeit einen passenden Nachmieter über das Portal zu suchen, oder um es mit dem Werbeslogan auf der Yoom.de-Homepage zu sagen: "Schnell den passenden Nachmieter finden ist jetzt ganz einfach. Bei Yoom gibts dafür auch noch Geld: eine Nettokaltmiete für Sie!".
Ein durchaus innovatives Konzept, dessen rechtliche Unbedenklichkeit ich auch nicht in Abrede stellen will. Nach einer oberflächlichen Betrachtung der AGB sind darin die sich aufdrängenden Bedenken bezüglich eines Konfliktes mit § 4 a Wohnungsvermittlungsgesetz berücksichtigt worden.
Was insbesondere aus dem Werbeslogan nicht hervorgeht ist, dass nicht pauschal eine Nettokaltmiete verlangt werden darf, sondern nur die nachweislichen Umzugskosten bis zu einer Höhe von maximal einer Nettokaltmiete, sowie gegebenenfalls der Wert des abgelösten Inventars.
Yoom.de kassiert vom Nachmieter außerdem einen pauschalen Betrag von 99 € bei erfolgreicher Vermittlung. Hier wird es meiner Meinung nach schon eher kritisch. Für was werden die 99 € fällig? Doch wohl für eine Vermittlungsleistung. Yoom.de müsste also als Makler tätig werden. Dafür wäre ein Maklerschein im Sinne von § 34 c GewO erforderlich. Glaubt man der Vergleichsrechnung auf der Seite (klick), drängt sich zumindest der Gedanke auf, dass Yoom.de entweder nicht als Makler tätig wird, da es sich bei den 99 € nicht um eine Courtage zu handeln scheint, oder dass Yoom.de die Besucher werbewirksam täuscht, indem es Courtagefreiheit suggeriert.
In Anbetracht der deutlichen und vermutlich gesetzeskonformen Einschränkung der Ablösesumme in den AGB, die wohl kaum jemand genauer lesen wird, scheint mir der Vergleich mit One-Click-Hostern durchaus naheliegend. Auch dort verbieten die AGB selbstverständlich jegliche Nutzung zu z.B. urheberrechtsverletzenden Zwecken. Eine kurze Stichprobe auf dem Portal hat ergeben, dass die Mehrzahl der Inserate einfach die Nettokaltmiete zugrunde legt. Die fehlende AGB-Lesefreudigkeit oder ein fehlendes Unrechtsbewusstsein bei den Inserenten darf also wohl vermutet werden.
Man darf gespannt sein, wie sich das Portal weiter entwickelt. Bei meinem letzten Besuch vor einigen Monaten war statt der Fixgebühr von 99 € eine Auktionsformat implementiert, an dem sich auch die Gebühren orientierten. Die Obergrenze waren auch damals schon die ablösefähigen Posten.
sehr dubios! ...außerdem kann da ja kaum genug Angebot und Nachfrage zusammenkommen um tatsächlich einen (vom Vermieter akzeptierten, solventen) Nachmieter zu finden!
AntwortenLöschenNichts für die Suche nach solventen Mietern, kann ich da nur sagen. Mieter die auch Maklerprovision bezahlen ( wollen und können) sind Erfahrungsgemäß bei Vermietern beliebter. 1. weil sie länger bleiben ( jeder Ein-/Auszug kostet den Vermieter Geld ) und 2. offensichtlich auch über entsprechende Einkommen verfügen.
AntwortenLöschen