Dienstag, 9. August 2011

Qualitätsmedien ohne Lektorat

Ein "Qualittsmedium", also ein Presseorgan mit journalistischem Anspruch sollte sich durch gründlich recherchierte und gut lesbare, fehlerfreie Artikel auszeichnen. Häufig geht dieser Anspruch leider nicht über das Abschreiben von Agenturmeldungen, Pressemitteilungen oder Wikipedia-Einträgen hinaus.

Immerhin hat ein Qualitätsmedium ein Lektorat, das verhindert, dass die Leser mit den besonders grausamen sprachlichen Ergüssen übermüdeter Journalisten gequält werden. Darin liegt einer der wesentlichen Qualitätsunterschiede zu den Laienjournalisten (Bloggern), die ihre Artikel alleine verfassen und nicht von einer zweiten Instanz vor Veröffentlichung kontrollieren lassen. Zumindest was Online-Artikel betrifft, lese ich aber mindestens so viele verkorkste Sätze in "Qualitätsmedien" wie in Blogs. Ein Besonders schönes Beispiel liefert der Tagesspiegel in diesem Artikel (Zitat der letzten anderthalb Absätze, Hervorhebungen von mir):

"Am Freitag gab es eine Proteste gegen den Abriss von Hütten im Hofbereich.

Das Tacheles soll zwangsversteigert werden, seit Monaten wehren sich die Künstler dagegen, einige waren sich aber von nach Zahlung von hohen Geldsummen zum Auszug bereit."

Der hoffentlich völlig übermüdete Verfasser hat den Artikel veröffentlicht, ohne ihn selbst noch einmal gelesen zu haben. Anders ist eine derartig verkorkste Konstruktion nicht erklärbar. Sollte der Text gar ein Lektorat durchlaufen haben, wurde es vermutlich im Zuge von Einsparungsmaßnahmen als Sozialprojekt an Analphabeten vergeben.

Qualität sieht anders aus!

Donnerstag, 5. Mai 2011

Die Elstorfer Hühnerprobe

Seit 16 Jahren wird in Elstorf ein Zaun mit einem lebenden Huhn auf die ausweislich des Grundbuchs erforderliche "Hühnerdichte" untersucht. Ursache des inzwischen kultig inszenierten Streites soll ein Grundbucheintrag aus den 1950ern sein, der einen hühnerdichten Zaun vorsieht. Dieser sollte das Grundstück der Kirche vor Hühnerinvasionen schützen, die den Gottesdienst störten und fleißig auf den Gräbern scharrten.

Leider wurde nicht eindeutig geregelt, wer den Zaun zu unterhalten hat, so dass alljährlich nach der betrüblichen Feststellung, dass der Zaun undicht ist, lautstark über die Verantwortung für die Instandhaltung gestritten wird. Im Anschluss an diesen ergebnislosen Streit geht es ins örtliche Gasthaus, wo jedes Jahr für einen anderen wohltätigen Zweck gesammelt wird.

Schön, dass es auch Probleme gibt, die statt vor Gericht zum Wohle der Gesellschaft ungelöst werden. Auf dem Nachbargrundstück werden schon lange keine Hühner mehr gehalten, die gute Nachbarschaft ist also in keinem Falle gefährdet.

http://www.ndr.de/fernsehen/sendungen/hallo_niedersachsen/media/hallonds2993.html

http://www.abendblatt.de/region/harburg/article465946/Huhn-fand-das-Loch-im-Zaun.html

http://www.han-online.de/Harburg-Land/article70742/Elstorfs-schoenster-Dorfzank.html

Mittwoch, 13. April 2011

Blogger hört die Signale, auf zum nächsten Gefecht! (Glücksspielstaatsvertrag)

Der Traum von den Netzsperren schien mit der Abkehr vom Zugangserschwerungsgesetz ausgeträumt. Die Einrichtung einer Sperrinfrastruktur schien vom Tische, jetzt kommt sie gerade wieder die Stuhllehne hochgekrabbelt.

Derzeit befindet sich eine Neufassung des Glücksspielstaatsvetrages in der Entstehung, der Netzsperren und eventuell sogar Deep Packet Inspections ermöglichen könnte. Dies wäre also unter Umständen noch weitergehender als der Stoppschildansatz des Zugangserschwerungsgesetzes.

Um diesen Passus im neuen Glücksspielstaatsvertrag zu verhindern, muss das Problem jedenfalls der Netzgemeinde, aber auch über die etablierten Massenmedien einer breiten Masse der Bevölkerung zugänglich gemacht werden. Politiker mit freiheitsfeindlichen Absichten scheuen, wie die Erfahrung gezeigt hat, nichts mehr, als negative Presse. Bewegen wir sie also zum Einlenken und zeigen einmal mehr, dass die vierte Gewalt vom Volke ausgeht. Wenn ihr einen Blog, einen Twitter- oder Facebook-Account habt, macht das Problem bekannt.

Für einen ersten Überblick zum Thema hier ein paar Links:

Entwurf des neuen GlüStV Stand 3.12.2010

http://www.telemedicus.info/article/1987-Deep-Packet-Inspection-im-Gluecksspiel-Staatsvertrag.html

http://www.lawblog.de/index.php/archives/2011/04/11/lgner/

http://ccc.de/de/updates/2011/gluecksspiel

http://www.heise.de/newsticker/meldung/Online-Sportwetten-Private-sollen-zahlen-Netzsperren-gegen-illegale-Angebote-1225024.html

Mittwoch, 6. April 2011

Das Aus für Zensursulas Stoppschilder

Unerwartete Nachrichten aus Berlin! Gestern haben die Spitzen der Regierungskoalition (wer ist das für die FDP?) auf den Ausstieg aus dem Zugangserschwerungsgesetz geeinigt. Zwar muss das Ganze nun noch in Gesetzesform gegossen und beschlossen werden, da das Gesetz aber praktisch keine Befürworter mehr hat, dürfte dies eine reine Formsache sein.

Die Debatte um das Gesetz dürfte damit zum Musterbeispiel eines erfolgreichen Einsatzes der Internetgemeinde gegen verfehlte Entscheidungen der Politik werden. Ohne die massiven Wortmeldungen, denen sich schließlich auch die klassischen Printmedien und letztlich sogar die Politiker nicht mehr verschließen konnten, wäre ein solcher Umschwung undenkbar gewesen.

Einziger Wehrmutstropfen ist, dass meine Wette mir Frau von der Leyen damit gegenstandslos wird, da ich gewettet hatte, das Bundesverfassungsgericht würde das Gesetz kippen. Der Erfolg der Stoppschildgegner ist aber umso größer, als man sagen kann, dass wir die Politik selber zu Räson gebracht haben und dabei nicht auf das BVerGer angewiesen waren.

Donnerstag, 31. März 2011

Sie sind fündig geworden! VroniPlag; Darf ich Fußnoten abschreiben?

Nach der Guttenberg-Affäre hat man eine Weile nichts mehr von den Plagiatsjägern des GuttenPlags gehört. Nun gibt es ein Nachfolgeprojekt, das Vroniplag. Ziel des Tintenblutbades ist (Dr.) Veronica Saß, Tochter von Edmund Stoiber.

Bisher liegt der Anteil der Seiten, auf denen Unstimmigkeiten gefunden wurden bei ca: 21 %. Bisher sind die gröbsten Schnitzer nicht gekennzeichnete Kopien aus Wikipedia-Artikeln, sowie in größerem Umfang aus einigen Aufsätzen, Universitätsskripten, sowie ganze 11 Seiten aus einem Lehrbuch.

Im Vroniplag-Wiki wird mehrfach betont, dass Fußnoten mit übernommen wurden. Hierbei stellt sich mir die Frage, ob allein die Übernahme von Fußnoten schon ein Plagiat ist, bzw. gegen die wissenschaftlichen Gepflogenheiten verstößt.

Angenommen, ich stelle einen Streitstand dar. In einem Kommentar wird der Streitstand mit Quellen dargestellt. Ich greife mir also den ersten Aufsatz zur ersten Meinung, lese ihn, gebe Auszüge inhaltlich, oder wörtlich mit Anführungszeichen wieder und setze jeweils eine Fußnote zu dem Aufsatz. In dem Aufsatz findet sich eine Fußnote im Stil von "so auch ...". Wenn ich diese Fußnote nun (natürlich nach Prüfung und ggfls. Korrektur) übernehme, ist das ein Plagiat? Natürlich übernehme ich eine fremde Leistung ohne Kennzeichnung, aber man stelle sich mal praktisch vor, wie eine Fußnote aussähe, wenn der Rechercheweg mit drinstünde. Bei den meisten Fußnoten müsste dann ein "via Standartkommentar" davorstehen. Die Fußnoten sind wohl auch nicht urheberrechtsfähig, soweit es sich lediglich um Quellenangaben und Verweise handelt. In der Übernahme von Fußnoten, auch aus Werken, die nicht zitiert werden, kann ich persönlich daher nichts Verwerfliches sehen.

Sicher kann man das aber auch anders sehen und ich bin mit den wissenschaftlichen Gepflogenheiten nicht umfassend vertraut. Wenn jemand anderer Ansicht ist, fühle er/sie sich aufgefordert, hier zu kommentieren.

Dienstag, 22. März 2011

Schweigen bis ins Grab

In einem neuen Arbeitsvertrag habe ich eine Klausel entdeckt, die es nicht nur ganz allgemein (also auch und gerade den Kollegen gegenüber) verbietet, über das eigene Gehalt zu reden, gleichzeitig wird auch noch die außerordentliche Kündigung für den Fall eines Verstoßes angedroht.

Dass so eine Klausel nicht richtig fair ist, hat das Landesarbeitsgericht Mecklenburg-Vorpommern bereits am 21.10.2009 entschieden (Az. 2 Sa 237/09). Dabei ging es um eine inhaltlich identische Klausel.

Das Gericht führte dabei zwei gewichtige Gründe an, warum die Klausel eine unangemessene Benachteiligung des Arbeitnehmers darstellt. Zum einen ist der Arbeitgeber zur Gleichbehandlung verpflichtet. Dürfen sich die Arbeitnehmer nicht über ihr Gehalt austauschen, können sie Verstöße gegen den Gleichbehandlungsgrundsatz jedoch nicht aufdecken und gegebenenfalls gerichtlich dagegen vorgehen.

Der zweite Grund ist, dass der Arbeitnehmer auch seiner Gewerkschaft keine Auskunft geben darf. Die Möglichkeit der Gewerkschaft, effektiv auf Veränderungen bei der Lohnpolitik hinzuwirken, wird stark eingeschränkt, wenn sie diese nicht in Erfahrung bringen kann. Dies ist nicht nur eine Benachteiligung des Arbeitnehmers im Sinne des § 307 BGB, sondern zudem ein selbstständiger Nichtigkeitsgrund gemäß Art. 9 Abs. 3 S. 2 GG.

Bei einem nicht ganz kleinen Betrieb, er zudem über eine Rechtsabteilung verfügt, sollte das Urteil inzwischen bis zur Personalabteilung durchgedrungen sein. Dass man die Klausel dennoch und zudem mit einer derartigen Drohung verbunden verwendet, spricht nicht unbedingt für den Arbeitgeber. Arbeitgeber sollten sich überlegen, ob sie qualifizierte Kräfte auf Dauer mit derartigem Verhalten nicht vergraulen, oder zumindest weniger attraktiv werden. Erfolg hatte die Verwendung im Sinne des Arbeitgebers bisher jedenfalls, denn kaum jemand im Betrieb traut sich, über sein Gehalt zu reden.


Dienstag, 15. Februar 2011

Ebayerfahrung mal positiv

Normalerweise habe ich Pech bei Ebay. Die Artikel kommen viel zu spät, garnicht oder entsprechen nicht (mehr) der Artikelbeschreibung. In ca. einem von vier Fällen passiert mir sowas. Ich scheine, was das angeht, ein Pechmagnet zu sein.

In den letzten Tagen hatte ich auch etwas bekommen, was sich beim Auspacken als überwiegend Schrott herausstellte. Der Verkäufer war Privatverkäufer und hatte natürlich die Gewährleistung ausgeschlossen. Auf meine Beschwerde über die Ware, und die Bitte, entweder einer Rückabwicklung zuzustimmen, oder eine Minderung um 50 % des Gesamtbetrags zu aktzeptieren, bekam ich schon am nächsten Tag eine freundlich gehaltene Antwort, in der der Verkäufer sein Bedauern über meine Unzufriedenheit ausdrückte und meine Kontonummer für die hälftige Rückzahlung erfragte.

Natürlich ist es trotzdem immer ärgerlich, wenn was schief läuft, aber wenn es so einfach und ohne Streit zu lösen ist, kann man gut damit leben. Eine positive Bewertung ist dann natürlich auch selbstverständlich.

Montag, 31. Januar 2011

ZVAB vs. Amazon: Was macht eigentlich die Preisparitätsklausel?

Anfang des vergangenen Jahres kündigte Amazon die Einführung einer sogenannten Preisparitätsklausel an. Diese verbietet den Amazon-Verkäufern, ihre Ware (im Internet) andernorts günstiger anzubieten. Amazon definiert das folgendermaßen: „Preisparität heißt allgemein, dass Ihr Angebot für jeden einzelnen Artikel, den Sie auf Amazon.de anbieten, mindestens so günstig ist wie das günstigste aller Angebote, zu dem Sie diesen Artikel über Ihre anderen nicht ladengeschäftgebundenen Vertriebskanäle anbieten.“

Die Entsprechenden AGB-Klauseln gelten seit dem 01. Mai 2010. Das Zentrale Verzeichnis Antiquarischer Bücher (ZVAB) ging gegen die Verwendung der Klausel für Bücher vor und erwirkte vor dem Landgericht München I eine einstweilige Verfügung gegen Amazon (Az 37 0 7636/10 v. 22.04.2010). Am 21.10.2010 fand auf den Widerspruch Amazons hin eine mündliche Verhandlung statt. Das Urteil wurde für den 23.12.2010 angekündigt.

Dieses ist jedoch nicht ergangen und so heißt es vorerst weiterhin bei Amazon: „Die Preisparität gilt nicht für das Angebot von Büchern auf Amazon.de.“

Ich habe beim ZVAB nach dem Stand des Verfahrens gefragt und mir wurde mitgeteilt, dass das Urteil noch nicht gesprochen sei, da die Parteien „außergerichtliche Gespräche führen“. Es werden also Vergleichsverhandlungen geführt. Sollte die Frage wegen eines "erfolgreichen" Abschlusses der Verhandlungen nicht letzinstanzlich geklärt werden, wäre dies Schade, da viele Amazonhändler darauf warten. Eine Niederlage Amazons würde vermutlich das Aus für die Klausel bedeuten, da die Lage für andere Produktkategorien vergleichbar sein dürfte.

Weitere Informationen, auch zur rechtlichen Einordnung:

Presseerklärung des ZVAB v. 03.05.2010

Kurzer Kommentar zur einstweiligen Verfügung

Grober Abriss möglicherweise einschlägiger Kartellrechtsnormen


Donnerstag, 27. Januar 2011

Megakartell: Buttonlösung durch Mobilfunkanbieter

Der Spiegel berichtet über Pläne zur Einführung eines gemeinsamen Systems aller deutschen Mobilfunkanbieter. Das System soll eine Art Buttonlösung sein, die Anbieter von Hanyklingeltönen etc. sollen ein extra Fenster mit den wesentlichen Vertragsinformationen vorschalten.

Hört sich ja erstmal enorm verbraucherfreundlich an, den Anbietern, die sicherlich nicht alle betrügerische Absichten haben, bürdet es eine zusätzliche bürokratische Hürde auf, gegen die sie sich kaum wehren können.

Ich wundere mich nur etwas, dass bisher nirgends das kartellrechtliche Glöckchen geklingelt hat. Da tun sich ALLE deutschen Mobilfunkanbieter zusammen und schreiben einem KOMPLETTEN nachgelagerten Markt Bedingungen vor. Wenn der Staat sowas macht, mag das zwar nicht immer über jeden Zweifel erhaben sein (siehe Buttonlösung), immerhin ist so etwas aber exklusive Aufgabe des Staates. Im Umkehrschluss haben die Unternehmen keine Bedingungen in dieser Weise zu diktieren. Die Anbieter auf dem nachgelagerten Markt haben keinerlei Möglichkeiten, sich dem zu entziehen oder Alternativmethoden zu nutzen.

Montag, 17. Januar 2011

Die Legende der Phantombücher - helft mit!

In einem Artikel für LTO, auf den ich via Rechtler aufmerksam geworden bin, setzt sich Prof. Dr. Roland Schimmel mit den so genannten "Phantombüchern" auseinander. Er nennt dabei als Beispiele das Zitieren von Auflagen, die trotz Ankündigung nicht erschienen, aber dennoch in elektronische Kataloge eingetragen sind.

Die Ursache

Als Ursache für derartige Fehler, insbesondere in juristischen Hausarbeiten, hat er dabei zu Recht das späte Aufpeppen oder Erstellen des Literaturverzeichnisses ausgemacht. Es ist ein Missstand, dass man in der Hausarbeitenzeit häufig nicht an die aktuelle Auflage herankommt, da diese (bibliotheksintern) hoffnungslos vergriffen oder versteckt ist. Notgedrungen arbeitet man daher manchmal mit einer Altauflage - natürlich in der festen Absicht, die Fundstelle bei Gelegenheit in der aktuellen Auflage nachzuprüfen. Ein bis zwei Tage vor Abgabe steht man dann mit rot gemarkerten Fußnoten und einem halbfertigen Literaturverzeichnis da und beginnt eifrig alles nachzuschlagen. Dabei stellt man fest, dass einige Werke weiterhin nicht auffindbar sind. Manchmal wäre es aber misslich eine Quelle gänzlich zu entfernen. Entweder man findet keine Alternativquelle, es ist eine Urquelle oder das Literaturverzeichnis ist ohnehin schon sehr dünn.

Vernunftentscheidung der Studenten

Man steckt nun in der Zwickmühle. Das Fehlen der Quelle könnte der Korrekturassistent im schlimmsten Fall negativ auslegen. Ein Fehlzitat aber natürlich ebenso. Erfahrungsgemäß werden einzelne Fußnoten aber nur selten eingehend nachgeschlagen. Solange man Auffälligkeiten vermeidet, also z.B. nicht den gleichen Autor zu zwei widersprüchlichen Ansichten Zitiert und eine einheitliche Zitierweise durchhält, ist das Risiko eines Blindzitats in dieser Konstellation gering. Da man immer wieder eingetrichtert bekommt, keine Altauflagen zu zitieren, geht man am Ende nochmal sämtliche Quellen anhand einer Internetrecherche durch und überprüft die Auflage. Dabei kann es zu den beschriebenen Fehlern kommen. Ich würde es allerdings wagen zu behaupten, dass das Zitieren einer Altauflage eher auffällt und ähnlich negativ gewertet wird. Wird die Zeit knapp - was sie kurz vor Abgabe fast immer ist - halte ich derartige Blindzitate daher für durchaus vernünftig. Wissenschaftlich ist das zwar nicht unbedingt, das rudelweise wiederkäuen der längst ausgelutschten Standartprobleme weckt aber auch nicht unbedingt Interesse an einer streng wissenschaftlichen Bearbeitung. Eine solche wird von den Korrekturassistenten auch nur in seltensten Fällen gewürdigt, meist im Gegenteil noch bestraft, da die Abweichungen von der Musterlösung oft größer werden.

Uni Legend? Phantomzauberei gesucht!

Neben den diversen Fehlern und Ungenauigkeiten, die nicht nut Studenten unterlaufen, sondern auch in vielen Kommentaren und Lehrbüchern jedes Blindzitat gefährlich machen (bis zu 10 % Fehlerquote nach meiner Erfahrung, in Urteilen fast 0 %), soll es auch bewusste Fehlzitate geben. Nach Gerüchten, die auch von Professoren immer wieder verbreitet werden, soll es gelegentlich vorgekommen sein, dass Mitarbeiter oder HiWis bei der oft delegierten Aufgabe der Fußnoten in einer Aufwallung von Frust oder Schalk, Fehlzitate auf Quellen, die die Aussage konterkarieren oder zumindest in einen völlig neuen Kontext stellen, oder auf fiktive Werke mit vielsagenden Titeln gesetzt haben. Ich würde gerne erfahren, ob dies nur eine Legende ist, oder ob jemandem tatsächlich schon derartige Fälle untergekommen sind.

Als studentische Abart dieses möglichen Phänomens wäre noch das setzen von Fußnoten an unpassender Stelle, etwa in der Überschrift zu nennen, die auf eine Lehrbuchfundstelle verweist, die die bearbeitete Rechtsmaterie als schwer verständlich oder rein akademisch bezeichnet.


Über Kommentare oder Emails mit euren Erfahrungen und Entdeckungen würde ich mich freuen.


Samstag, 8. Januar 2011

Shopping

Gelegentlich kann man sich, wie die meisten Männer sicher auch aus eigener (eventuell leidvoller) Erfahrung wissen, nicht gegen ein gemeinsames Shoppingerlebnis wehren. Für mich war es heute mal wieder soweit.

Zwei Dinge sind mir dabei aufgefallen.

1. Feilschen lohnt sich!

Gerade beim Schuhkauf ist bisher (die letzten 3-4 Male) immer mindestens ein 5er Nachlass drin gewesen. Dafür schaut man sich den Schuh am besten genau an und sucht einen kleinen Materialfehler, eine Schramme, oder eine unauffällige Verfärbung. Dann hat die Verkäuferin kein Problem damit, einen kleinen Nachlass zu gewähren. Bei Tamaris sagte mir die Verkäuferin sogar explizit, sie müsse einen Grund für den Nachlass bei der Buchhaltung angeben und sie sei nur befugt, 5 € unter den ausgezeichneten Preis zu gehen. Auch in Bekleidungsgeschäften kann man mit etwas Glück und Geschick manchmal noch was raushandeln, selbst wenn man keine Mängel gefunden hat. Erfahrungsgemäß kann man bei vielen Einkäufen so ca. 5 €/10 % sparen. Gemessen am Kaufpreis mag das zwar mitunter nicht viel sein, es summiert sich bei einem ausgedehnten Shopping aber dennoch schnell auf ein ordentliches Mittagessen.

2. C & A kann nicht rechnen!


Dienstag, 4. Januar 2011

Der zweite Tag

Gestern habe ich von meinen ersten Erfahrungen an der Hamburger Uni berichtet.

Heute war folglich der zweite Tag. Danach bin ich wieder etwas besseren Mutes. Zwar begannen wir statt um 9:00 Uhr erst um 11:00 Uhr, damit aber deutlich pünktlicher als gestern. Das Frühstück in der Campus Suite durfte allerdings trotz oder gerade wegen der Verspätung nicht ausfallen. Wäre mein Lernpartner nicht zweimal in die falsche Bahn eingestiegen, hättem wir auch schon früher starten können.

Auch eine passende Lokalität für unsere weitere Examensvorbereitung haben wir gefunden. Dort ist es ruhig, nicht so voll und insgesamt sehr angenehm. Damit nicht pltzlich alle hamburger Jurastudenten dort aufschlagen, werde ich den Geheimtipp aber lieber geheim halten.

Der nächste Schritt wird nun die Organisation der eigentlichen Lernerei. Da haben wir noch nicht die Ideallösung gefunden, allerdings waren wir heute auch noch nicht gut ausgerüstet. Morgen dürfen dann Karteikarten und ein Textmarker mit, um die heute bearbeiteten Fälle näher zu sezieren.

Fazit: Das juristische Seminar der Uni Kiel ist räumlich sehr viel großzügiger und für Lerngruppen besser ausgestattet, als das Rechtshaus in Hamburg. Wenn man nicht auf juristische Literatur vor Ort angewiesen ist, sondern mit den Online-Zugängen klarkommt, kann man aber auch in Hamburg gute Plätze zum Lernen finden.

Für Studenten mit ähnlichen Problemen sei noch auf den sicher hilfreichen Kommentar zum gestrigen Blogpost hingewiesen, für den ich mich herzlich bedanke.

Montag, 3. Januar 2011

Ein chaotischer erster Tag an der Uni Hamburg

Die guten Vorsätze für das Neue Jahr haben Früchte getragen. Zusammen mit meinem Examensvorbereitungspartner haben wir nach unserem Wechsel aus Kiel heute versucht die Hamburger Uni zu erkunden und einen Platz zum gemeinsamen Lernen zu finden.

Der Beginn des Tages war eigentlich für 9:00 Uhr geplant. Da mein Partner jedoch verschlief und dann auch noch den Zug verpasste, wurde es doch eher 13:00 Uhr. Bevor die eigentliche Arbeit losgehen konnte, mussten wir uns natürlich erst noch bei Balzac (schreibt man das so?) stärken. Mittlerweile ging es also auf 14:00 Uhr zu. Nach einer halben Stunde Suchen - weil wir als echte Männer natürlich niemanden nach dem Weg fragen - hatten wir dann auch endlich das Rechtshaus gefunden. Die nette Dame an der Information erklärte uns dann auch das Prozedere und wir beantragten gleich unsere Bibliotheksausweise, die direkt ausgestellt wurden. Einen ruhigen Platz zum Lernen fanden wir allerdings nicht. Überall Studenten! Wie paradiesisch sind da die Zustände im juristischen Seminar der Kieler Universität. So etwas wie einen verwaisten Kirchen- oder Steuerrechtsraum, in den man sich setzen und sich dann auch mal unterhalten kann, scheint es im Rechtshaus nicht zu geben.

Derart desillusioniert zogen wir erstmal weiter zum Rechenzentrum, um auch eine Kennung für das Uninetzwerk zu beantragen, damit wir auch Zugriff auf die juristischen Datenbanken erhalten. Dort war man sehr freundlich, musste uns aber mitteilen, dass der Rechner für die elektronische Anmeldung seit Wochen defekt sei und wir daher ein herkömmliches Papierformular ausfüllen müssten. Die Bearbeitungszeit soll eine Woche betragen, Papier halt.

Völlig entkräftet stärkten wir uns in der Mensa im Philosophenturm, wobei meine Schupfnudeln nicht wesentlich besser schmeckten, als der entsprechende Mensafraß in Kiel. Immernoch auf der Suche nach einem Lernplatz erkundeten wir dann die Stabi und setzten uns schließlich im zweiten OG in einen Gruppenarbeitsraum mit ca. 100 Plätzen, der heiß, stickig, voll und laut war. Nach ca. einer dreiviertel Stunde gaben wir auf, da wir uns nicht konzentrieren konnten, es viel zu warm war, und ich auch Kopfschmerzen bekam.

Wir beschlossen den Tag daher in einer nahen Campus Suite (alles Gute kommt aus Kiel!) und hoffen, dass wir ein ruhiges Plätzchen finden werden. Morgen kommt ein neuer Anlauf, dann hoffentlich pünktlich und mit mehr Erfolg.

Nach dem heute gewonnenen Eindruck ist es kein Vergnügen in Hamburg Jura zu studieren und ich bereue nicht, nach Kiel gegangen zu sein. Falls jemand ein lauschiges Plätzchen irgendwo an der Hamburger Uni kennt, freue ich mich über Kommentare. Muss auch nicht im Rechtshaus oder direkt auf dem Campus sein.


Update: Mitlerweile haben wir einen Arbeitsplatz gefunden. Von unserem zweiten Tag berichte ich hier.