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Freitag, 10. Dezember 2010

Der Robenhype ist eine Ente

Wohl ausgehend  von einem Artikel der Frankfurter Rundschau beginnt gerade eine lebhafte Diskussion über das neue „Merkblatt über die Amtstracht“ und Sinn und Unsinn der neuen Regelung. So neu sind die meisten Details indes nicht und die Robe des zitierten Richters war vermutlich nie merkblattkonform. Da mir die neue Regelung nicht vorliegt, konnte ich keinen genauen Vergleich anstellen, ich glaube aber nicht, dass sich etwas geändert hat. Die „Änderung“ dient vermutlich nur der Neuveröffentlichung, da die Scans des alten Merkblattes kaum lesbar sind. Dieses scheint immerhin von 1963 zu stammen und wurde am 23.04.2003 eingescannt, was die verblichene Druckerschwärze erklärt. Siehe hier und hier.

Weitere Berichterstattung:

http://ramydlak.blogspot.com/2010/12/pimp-up-your-robe.html

 

Mittwoch, 17. November 2010

Mehr Aufmerksamkeit bei Email-Mandaten

Neulich erreichte mich eine Email auf einem ungenutzten und nirgendwo angegebenen Emailaccount. Als Absender war name@kanzleisoundso.de angegeben.

Da ich zu dieser Kanzlei keine Kontakte pflegte und der Inhalt der Mail denkbar unbestimmt im Sinne von „anbei Ihre Unterlagen“ war, war ich zunächst etwas misstrauisch. Im Anhang befand sich ein PDF aus einer willkürlich anmutenden Buchstaben- und Zahlenfolge.

 Da ich einen Virus im Anhangbefürchtete, die (mittelständische) Kanzlei aber bei Google tatsächlich schnell zu finden war, rief ich einfach mal dort an, um netterweise auf den Missbrauch oder die Vireninfektion in der Kanzlei hinzuweisen.

 Die nette Dame am Telefon teilte mir dann mit, die Email hätte schon ihre Richtigkeit, schließlich sei ich doch Emailmandant und im Anhang befände sich die elektronische Akte.

 Als ich anmerkte, dass ich von besagter Kanzlei noch nie etwas gehört, geschweige denn sie für irgendetwas mandatiert hätte, kamen wir dann über den Abgleich der Emailadressen darauf, dass es sich um einen Tippfehler beim Emailversand handelte. Der echte Mandant hatte eine bis auf einen Punkt identische Emailadresse. Und hieß auch nur geringfügig anders (der Name wurde mir mit der Frage, ich sei doch… freundlicherweise auch gleich mitgelteilt.

 Solche Fehler können sicherlich passieren, allein sie dürfen nicht und wenn der Inhalt eines solchen Irrläufers an die Öffentlichkeit oder in die falschen Hände geriete, könnte die Kanzlei schon mal bei der Haftpflicht anrufen.

 

 Vor ein paar Tagen erreichte mich dann erstmals nach meinem Umzug ein Schreiben der Bank. Ich hatte meine Adressänderung telefonisch durchgegeben und offenbar war dort etwas durcheinander gekommen. Der Brief war von meiner Bank und enthielt dem äußeren Erscheinungsbild nach Kontoauszüge. Auch stand meine neue Adresse drauf. Nur der Name kam mir zwar bekannt vor, war aber nicht mein eigener.

 Nun haben mich Informationen für denselben armen Menschen schon über Post und Email erreicht. Ich warte nur noch auf einen Anruf oder Hausbesuch.

 Ich hoffe mal so was kommt sowohl bei Banken, als auch bei Anwaltskanzleien nicht häufiger vor, ich habe jedenfalls wenig Interesse daran, dass meine sensiblen Daten an die falschen anderen Leute verschickt werden.

Sonntag, 14. November 2010

Warum Abmahnungen sein müssen

In den USA kommt die Abmahnwelle nun auch gegen Porno-Filesharer in Fahrt. In Deutschland haben wir einen derartigen Markt schon länger. Nun mag man Abmahnungn schon per se für etwas schlechtes halten, sie haben aber durchaus ihre Berechtigung.

 

Zunächst muss man sich die Interessen der verschiedenen Seiten vor Augen führen.

Auf der einen Seite sind das die Konsumenten. Sie möchten die Produkte möglichst günstig nutzen. Da kostenlos nun mal das günstigste ist, nutzen viele von Ihnen Filesharingdienste oder Downloadportale.

Auf der anderen Seite stehen die Produzenten. Sie investieren in die Erstellung eines Produktes und möchten damit möglichst viel Gewinn machen. Müssen sie gegen ein Umfangreiches Angebot kostenloser Konkurrenzprodukte und unautorisierte öffentliche Zugänglichmachungen antreten, haben sie ein Problem.

Dazwischen stehen zwei Parteien, die ihr eigenes Geschäft betreiben. Zum einen sind dies die Anbieter von Filesharingsoftware und Downloadportalen, die billigend in Kauf nehmen, dass ihre Angebote vorwiegend für Urheberrechtsverletzungen genutzt werden. Sie ermöglichen erst die breite Masse der Rechtsverletzungen, indem sie den einfachen Zugang für die Konsumenten bieten. Sie verhelfen den Konsumenten also im eigenen Interesse zur kostenlosen Nutzungsmöglichkeit.

Die letzte Partei dient ebenfalls in erster Linie ihrem eigenen Geldbeutel. Es sind die Anwälte und Recherchefirmen, die den Rechteinhabern eine Verfolgung der Urheberrechtsverletzungen erst ermöglichen.

 

Mit dem Urheberrecht hat der Gesetzgeber ein Ausschließlichkeitsrecht für bestimmte Informationen geschaffen. Ob dies sinnvoll war, oder ob Informationen unter allen Umständen frei bleiben müssen, darüber kann man trefflich auf philosophischer Ebene streiten. Ich möchte nur anmerken, dass es manche Kunstformen, wie etwa aufwendige Filme, ohne eine Möglichkeit dafür Geld zu nehmen und nicht jede kostenlose Nutzung dulden zu müssen, kaum geben würde. Für viele andere Werke, insbesondere solche mit geringer Schöpfungshöhe und geringen Herstellungskosten könnte man zwar streiten, der Gesetzgeber hat es aber nun mal so festgelegt und daran wird sich auch so bald nichts ändern.

Für Pornofilme dürfte im Regelfall zwar kein Urheberrecht bestehen, da es wegen der fehlenden Schöpfungshöhe meist nur Laufbilder sind, diese sind aber abgesehen von der etwas kürzeren Schutzfrist gleich geregelt.

 

Wo bleibt die Moral?

Wenn es ums Geld geht vermutlich heulend im Keller.

Fest steht jedenfalls, dass sich die Konsumenten im Regelfall darüber im Klaren sind, dass sie Fremde Werke ohne Erlaubnis nutzen. Dies ergibt sich schon aus der einfachen Überlegung, dass sie andernorts erstaunlicherweise für das gleiche Produkt zahlen sollen.

Mit erwischten Urheberrechtsverletzern muss man darum nicht zu viel Mitleid haben. Sie haben durchaus Unrechtsbewusstsein, die eigenen Interessen überwiegen dies aber. Wer sich zu Unrecht an etwas bedient, läuft immer auch Gefahr erwischt zu werden. Desto unwahrscheinlicher dies ist, desto leichter lässt sich das Unrechtsbewusstsein unterdrücken. Dennoch lebt jeder bewusst mit dem Risiko, dass er eingeht.

Die Produzenten sind rein formal gesehen im Recht. Sie vertreten ja schließlich nur ihr gutes Recht. Moralisch kann man zweifeln, ob das Recht auch dann noch gut ist, wenn es zu Einkünften verhilft, die bei realistischer Betrachtung nicht im Entferntesten im normalen Geschäftsverkehr zu erzielen gewesen wären. Niemand kann aber einem Geschäftsmann verbieten die Kunden auszunehmen. Und Quasikunden werden die erwischten Konsumenten.

Was die Vermittler, also die Downloadportalbetreiber und Filesharingsoftwareanbieter angeht bewegen sie sich zum Teil in rechtlichen Grauzonen, zum Teil setzen sie darauf nicht erwischt zu werden. Moralisch betrachtet verdienen sie an den Rechtsbrüchen anderer. Sie sind die Hehler im Geschäft mit Urheberrechten.

Die Anwälte denken sich, dass Geld nicht stinkt. Je nach Stellung und Verhalten ihres Mandanten teilen sie dessen moralische Position. Sie sind die Söldnertruppe der Rechteinhaber und absolut notwendig, will man diese nicht waffen- und hilflos im Regen stehen lassen.

 

Zuletzt kann man einwenden, die Abmahnungen, also Anwaltskosten plus Schadenersatz seien unangemessen teuer. Dabei muss man aber den Aufwand berücksichtigen, den der Rechercheapparat, der Unterhalt einer Kanzlei, etc. kostet. Außerdem gehen die Rechteinhaber in Vorleistung, denn sie tragen das Insolvenzrisiko des erwischten Konsumenten. Wenn man unterstellt, dass die fleißigsten Konsumenten am häufigsten erwischt werden und dass die fleißigsten Konsumenten die mit der meisten Zeit und damit meist dem wenigsten Geld sind, wird klar, dass das System nicht funktionieren kann, wenn jeder wirklich nur den eigenen Schaden bezahlt.

 

Das System mag nicht schön sein und man kann über die Beteiligten denken, was man möchte, aus meiner Sicht ist es aber in der Grundkonzeption alternativlos. Auswüchse gibt es bei den meisten sinnvollen Einrichtungen, sie werden sich nie völlig vermeiden lassen. Bei den derzeitigen Kosten, die sich nach meinem Eindruck im Bereich bis 1500 € für den Abgemahnten bewegen, ist die Angelegenheit in der Regel nicht existenzbedrohend, hat aber den gewünschten erzieherischen Effekt.