Freitag, 10. Dezember 2010

Neue Störerhaftung: Die Gelegenheit

Die Ausdehnung der Störerhaftung durch die Begründung neuer Pflichten hat ihr vorläufiges Ende in der W-Lan-Haftung gefunden. Mit den DDoS-Angriffen auf Wikileaks-Gegner bietet sich nun eine hervorragende Möglichkeit, die Haftung weiter auszudehnen.

An den DDoS-Angriffen, die derzeit von anonymen Hackern organisiert werden, sind neben Leuten, die so blöd sind, sich freiwillig in ein Botnetz einzubringen sicher auch bestehende, durch Malware geschaffene Botnetze beteiligt. Nun könnte sich jeder, der als Teilnehmer erwischt wird, auf den Standpunkt stellen, er sei Opfer eines Trojaners geworden und das Gegenteil wird gerade im Zivilverfahren schwer zu beweisen sein.

Auch sind die teilnehmenden Privatpersonen vielleicht nicht ausreichend solvent, um die Schäden, die durch den Angriff entstanden sind auszugleichen. Außerdem darf man nicht vergessen, dass die Verfolgung armer kleiner Möchtegernhacker einen neuen Shitstorm über die Unternehmen, die so vorgehen, heraufbeschwören könnte.

Alles, was wir für ein sauberes Vorgehen brauchen, ist die Verpflichtung, den eigenen Rechner gegen Malware zu schützen. Kann jemand diesen Nachweis nicht bringen, stellt man ihn als Störer in die Ecke. Da das medial blöd ankommt, sucht man sich ein Unternehmen oder eine Behörde, deren Rechner an der Attacke beteiligt war. An Unternehmen oder Behörden kann man ab einer gewissen Größe sogar besondere Anforderungen stellen, was die Datensicherheit und den Schutz vor Malware angeht. Hier kommt man also schon fast zu einem Anscheinsbeweis. War der Firmenrechner infiziert, hat das Unternehmen sich pflichtwidrig verhalten, also muss es blechen. So kann man kleinere Unternehmen kaputt machen und hat gegebenenfalls einen solventen Schuldner, der dann sehen kann, wo er Regress nimmt. Auf dem ganz überwiegenden Anteil des Schadensersatzes bleibt er jedenfalls sitzen. Gesamtschuldnerschaft sei Dank.

Keine Kommentare:

Kommentar veröffentlichen