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Mittwoch, 15. Dezember 2010

JMStV in letzter Sekunde gestoppt

Nachdem gestern CDU und FDP in NRW angekündigt haben, zusammen mit der LINKEN gegen den JMStV zu stimmen, wird jetzt offenbar auch Grünen und SPD das Eis zu dünn. Für 11 Uhr ist eine Pressekonferenz angekündigt, auf der bekannt gegeben wird, dass man den JMStV ebenfalls nicht unterstützt. Nachdem die Grünen eigentlich von Anfang an dagegen waren und auch in der SPD spürbarer Unmut über den Staatsvertrag herrschte, hätte man diesen Schritt schon viel früher erwarten dürfen.

Leider ist das Einlenken jedoch offensichtlich nicht Vernunftgründen oder echter Überzeugung, sondern politischem Kalkül geschuldet. Der JMStV ist bei denen, die sich für die Thematik interessieren überwiegend verhasst. Wenn nun sogar die stärksten Befürworter, nämlich die CDU umschwenkt, wäre mit der Zustimmung durch SPD und Grüne in erster Linie für die Grünen ein erheblicher Image- und Vertrauensverlust bei ihren Wählern verbunden. Der SPD traut zwar netztpolitisch ohnehin niemand mehr etwas zu, aber auch dort möchte man es vielleicht nicht noch schlimmer machen.

Wenn die Ablehnung letztlich auch nicht aus den richtigen Gründen erfolgen wird, sollten doch alle froh sein, dass dieses Ungetüm auf den letzten Metern noch zur Strecke gebracht wurde. Ich denke, unser aller lautstarker Protest im Internet, wie auch offline hat einen erheblichen Teil dazu beigetragen, den JMStV zu Fall zu bringen. Die Netzgemeinde sollte insofern nicht aufgeben gegen unsinnige und schädliche Gesetze mit aller Macht vorzugehen. Die öffentliche Meinung ist das Einzige, wovor Politiker und ganze Parteien noch schneller kuschen, als vor Fraktionszwang und Parteilinie.

Mittwoch, 1. Dezember 2010

Des Pudels Kern #JMStV

Um das heiß diskutierte Problem noch mal auf den Punkt zu bringen:

 

Nur wer entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte Anbietet, ist überhaupt vom JMStV betroffen.

 Wer keine derartigen Inhalte anbietet, muss weder einen Jugendschutzbeauftragten im Impressum angeben, noch irgendwelche Klassifizierungen oder Zugangsbeschränkungen vornehmen.

Leider ist nicht ganz klar, was entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte sind. Alles, was bisher schon jugendgefährdend ist, fällt aber jedenfalls darunter. Ein paar Anhaltspunkte dafür, was entwicklungsbeeinträchtigend bedeuten könnte, finden sich hier.

Neu ist die Einführung der Altersstufen. Sie stellen klar, dass entwicklungsbeeintächtigende Angebote auch solche sind, die sich auf unter 16-jährige beeinträchtigend auswirken können. Es gibt also auch Inhalte, die für die darunter liegenden Altersstufen „ab 6“ und „ab 12“ nicht geeignet sind. Das wird man bei den meisten „normalen“ Angeboten wohl nicht völlig auszuschließen sein. Solange man sich aber auch mit seinen sonstigen Angeboten nicht an unter 12-jährige wendet, bedarf es keiner Kennzeichnung oder Sendezeitbeschränkung. Richtet man sich sonst an Kinder, müssten die Angebote getrennt werden.

Ob man Inhalte hat, die erst für ab 16-jährige geeignet sind, wird sich meist einschätzen lassen. Hat man keine solchen Inhalte, bleibt man von Zugangssystemen, Sendezeitbeschränkungen und Klassifizierungen mit der oben genannten Ausnahme verschont.

Offenbar nicht verzichten kann man jedoch auf die Nennung eines Jugendschutzbeauftragten im Impressum, da § 7 JMStV keine Einschränkung dieser Verpflichtung für nur für unter 16 oder 12-ährige ungeeignete Inhalte vorsieht.

Hier dürfte auch der Hauptansatzpunkt für Abmahnungen liegen, da es bei normalen Angeboten recht wahrscheinlich ist, dass zumindest für unter 6-jährige ungeeignete Inhalte enthalten sind. Es bietet sich also an, einen Jugendschutzbeauftragten mit allen notwendigen Daten ins Impressum aufzunehmen. In der Regel wird das bei Ein-Mann Webseiten der eine Mann (oder Frau) sein.

Für die meisten Blogs dürfte sich die Verpflichtung also in der Jugendschutzbeauftragtenimpressumspflicht erschöpfen. Dennoch sollte jeder Seitenbetreiber zumindest einmal über die Problematik nachgedacht haben.

Bezüglich der Impressumsverstöße rechne ich mit einer Abmahnwelle. Da aber auch der Nachweis einer Entwicklungsbeeinträchtigung für Kinder mit einem nicht unerheblichen Risiko verbunden ist, solange es dazu keine gefestigte Rechtsprechung gibt, kann es im Einzelfall sinnvoll sein, sich einer Abmahnung nicht zu beugen. Bei der erforderlichen Beratung wird aber nicht jeder Anwalt kompetent Auskunft geben können, da dies schon eher ein Feld für Sozialwissenschaftler ist.

 

Diese Einschätzung ist selbstverständlich keine Rechtsberatung und kann eine solche auch nicht ersetzen. Sollten sie betroffen sein, wenden sie sich an einen Anwalt ihres Vertrauens.

 

Hier mein vorheriger Artikel zum JMStV.

 

Dienstag, 30. November 2010

Jugendmedienstaatsvertrag: Keine Panik für Kleinblogger

Ich habe mich noch einmal unter Berücksichtigung der aktuellen Diskussionserkenntnisse mit dem Gesetzestext auseinandergestzt und beleuchte dabei eingehender die entstehenden Pflichten und das Abmahnpotential.

Vorweg: Der JMStV ist ein Desaster und wir können nur alle hoffen, dass er doch nicht kommt, oder schnell korrigiert wird.

Für kleine private Blogs sieht die Lage aber meiner Meinung nach nicht ganz so schwarz aus, wie es momentan gemalt wird.

Zunächst das Gespenst der Abmahnungen: um nach § 8 UWG einem Anspruch ausgesetzt zu sein, müsste man im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben. Dies zu begründen wird schwer, wenn man keine Werbung einblendet oder sonst welche Einnahmen mit der Seite generiert. Da kleine, private Seiten eh keine nennenswerte Werbeeinnahmen haben, kann man notfalls auf die paar Euro verzichten.

Was muss ich überhaupt machen, um den Anforderungen des JMStV zu genügen?

§ 5 Abs. 1 Satz 1 JMStV lautet:

(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.

Habe ich keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte, muss ich danach offenbar auch nichts machen.

Das Problem ist die Frage, was denn entwicklungsbeeinträchtigend ist. Dazu scheint es noch keine gesicherten Erkenntnisse zu geben. Einige Hinweise findet man jedoch hier.

Die meisten Blogs wären nach meinem Verständnis davon nicht betroffen.

Hat man entsprechende Inhalte oder kann dies nicht ausschließen, bleiben einem drei Möglichkeiten.

1. Man schränkt die Erreichbarkeit zeitlich ein. Für ab 18 Angebote z.B. Zugriff nur von 23-6 Uhr.

2. Alle Inhalte nach Altersstufen klassifizieren, da diese Einschätzung aber selbst kaum zuverlässig ist, von anerkannter Stelle kostenpflichtig klassifizieren zu lassen

3. Wirksame Alterskontrollmechanismen einführt, was technisch schwierig wird und ohne einen kostspieligen Dienstanbieter auch nicht möglich sein wird.

Okay, jetzt habe ich meine Angebote selbst geprüft und bin der Meinung, ich brauche nichts kennzeichnen. Leider habe ich mich getäuscht, was kann mir als nicht geschäftlich tätigem privaten Blogbetreiber passieren?

Die KJM könnte mich prüfen und einen Bußgeldbescheid erlassen. Bei er Recherche wird sie von jugenschutz.net untrstützt. Die KJM besteht aus 12 Personen, die offenbar auch noch andere Ämter haben. Für kleine Blogs werden die sich also vermutlich nicht interessieren. Jugendschutz.net prüft von sich aus Angebote und informiert die Betreiber, falls etwas nicht stimmt. Dann leitet es das ganze auch an die KJM weiter. Wenn man auf die Mitteilung von jugenschutz.net hin sein Angebot einfach überarbeitet, vermute ich mal, das nichts weiter passieren wird. Die Mitteilung scheint nach Allem, was ich bisher gelesen habe auch nichts zu kosten.

Sollte es tatsächlich ein Bußgeld geben, kann dies theoretisch bis zu 500.000 € betragen. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit kann ich mir aber nur schwer vorstellen, dass die tatsächlich verhängten Bußgelder bei kleinen privaten Blogs einige hundert Euro übersteigen. Das hängt sicher von den Umständen des Einzelfalls ab, nämlich wie stark entwicklungsbeeinträchtigend das Angebot ist und vielleicht auch wie groß die Leserschaft ist.

Das Bußgeld gibt es im Übrigen als Verwaltungsakt, ich kann es also anfechten. Sollte die Beurteilung der Behörde völlig aus dem Ruder laufen, können die Gerichte dies also korrigieren, wenn die Ermessensgrenze überschritten wird. In Anbetracht des hohen Ranges de Presse- und Meinungsfreiheit wird sich die Behörde bei leichten Verstößen also vielleicht nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen.

Fazit: Ich werde online bleiben und die weitere Entwicklung abwarten. Für Leute, die mit ihren angeboten geschäftlich tätig sind, könnte aber in der Tat eine Abmahnwelle drohen, die vermutlich die reellere Gefahr ist, als etwaige Bußgelder.

Liebe Politiker seid einmal vernünftig und lasst die Scheiße!


Auch sehr instruktiv: http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/2/

Linksammlung zum Thema: http://klawtext.blogspot.com/2010/11/blogger-und-der-jmstv.html

UPDATE: Udo Vetter hat sich nun auch umfassend geäußert und rät von Panik ab: http://bearbeiter.blogspot.com/2010/11/jugensmedienstaatsvertrag-keine-panik.html