Dienstag, 30. November 2010

Jugendmedienstaatsvertrag: Keine Panik für Kleinblogger

Ich habe mich noch einmal unter Berücksichtigung der aktuellen Diskussionserkenntnisse mit dem Gesetzestext auseinandergestzt und beleuchte dabei eingehender die entstehenden Pflichten und das Abmahnpotential.

Vorweg: Der JMStV ist ein Desaster und wir können nur alle hoffen, dass er doch nicht kommt, oder schnell korrigiert wird.

Für kleine private Blogs sieht die Lage aber meiner Meinung nach nicht ganz so schwarz aus, wie es momentan gemalt wird.

Zunächst das Gespenst der Abmahnungen: um nach § 8 UWG einem Anspruch ausgesetzt zu sein, müsste man im geschäftlichen Verkehr gehandelt haben. Dies zu begründen wird schwer, wenn man keine Werbung einblendet oder sonst welche Einnahmen mit der Seite generiert. Da kleine, private Seiten eh keine nennenswerte Werbeeinnahmen haben, kann man notfalls auf die paar Euro verzichten.

Was muss ich überhaupt machen, um den Anforderungen des JMStV zu genügen?

§ 5 Abs. 1 Satz 1 JMStV lautet:

(1) Sofern Anbieter Angebote, die geeignet sind, die Entwicklung von Kindern oder Jugendlichen oder ihre Erziehung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit zu beeinträchtigen, verbreiten oder zugänglich machen, haben sie dafür Sorge zu tragen, dass Kinder oder Jugendliche der betroffenen Altersstufen sie üblicherweise nicht wahrnehmen.

Habe ich keine entwicklungsbeeinträchtigenden Inhalte, muss ich danach offenbar auch nichts machen.

Das Problem ist die Frage, was denn entwicklungsbeeinträchtigend ist. Dazu scheint es noch keine gesicherten Erkenntnisse zu geben. Einige Hinweise findet man jedoch hier.

Die meisten Blogs wären nach meinem Verständnis davon nicht betroffen.

Hat man entsprechende Inhalte oder kann dies nicht ausschließen, bleiben einem drei Möglichkeiten.

1. Man schränkt die Erreichbarkeit zeitlich ein. Für ab 18 Angebote z.B. Zugriff nur von 23-6 Uhr.

2. Alle Inhalte nach Altersstufen klassifizieren, da diese Einschätzung aber selbst kaum zuverlässig ist, von anerkannter Stelle kostenpflichtig klassifizieren zu lassen

3. Wirksame Alterskontrollmechanismen einführt, was technisch schwierig wird und ohne einen kostspieligen Dienstanbieter auch nicht möglich sein wird.

Okay, jetzt habe ich meine Angebote selbst geprüft und bin der Meinung, ich brauche nichts kennzeichnen. Leider habe ich mich getäuscht, was kann mir als nicht geschäftlich tätigem privaten Blogbetreiber passieren?

Die KJM könnte mich prüfen und einen Bußgeldbescheid erlassen. Bei er Recherche wird sie von jugenschutz.net untrstützt. Die KJM besteht aus 12 Personen, die offenbar auch noch andere Ämter haben. Für kleine Blogs werden die sich also vermutlich nicht interessieren. Jugendschutz.net prüft von sich aus Angebote und informiert die Betreiber, falls etwas nicht stimmt. Dann leitet es das ganze auch an die KJM weiter. Wenn man auf die Mitteilung von jugenschutz.net hin sein Angebot einfach überarbeitet, vermute ich mal, das nichts weiter passieren wird. Die Mitteilung scheint nach Allem, was ich bisher gelesen habe auch nichts zu kosten.

Sollte es tatsächlich ein Bußgeld geben, kann dies theoretisch bis zu 500.000 € betragen. Im Rahmen der Verhältnismäßigkeit kann ich mir aber nur schwer vorstellen, dass die tatsächlich verhängten Bußgelder bei kleinen privaten Blogs einige hundert Euro übersteigen. Das hängt sicher von den Umständen des Einzelfalls ab, nämlich wie stark entwicklungsbeeinträchtigend das Angebot ist und vielleicht auch wie groß die Leserschaft ist.

Das Bußgeld gibt es im Übrigen als Verwaltungsakt, ich kann es also anfechten. Sollte die Beurteilung der Behörde völlig aus dem Ruder laufen, können die Gerichte dies also korrigieren, wenn die Ermessensgrenze überschritten wird. In Anbetracht des hohen Ranges de Presse- und Meinungsfreiheit wird sich die Behörde bei leichten Verstößen also vielleicht nicht allzu weit aus dem Fenster lehnen.

Fazit: Ich werde online bleiben und die weitere Entwicklung abwarten. Für Leute, die mit ihren angeboten geschäftlich tätig sind, könnte aber in der Tat eine Abmahnwelle drohen, die vermutlich die reellere Gefahr ist, als etwaige Bußgelder.

Liebe Politiker seid einmal vernünftig und lasst die Scheiße!


Auch sehr instruktiv: http://t3n.de/news/neuer-jmstv-286977/2/

Linksammlung zum Thema: http://klawtext.blogspot.com/2010/11/blogger-und-der-jmstv.html

UPDATE: Udo Vetter hat sich nun auch umfassend geäußert und rät von Panik ab: http://bearbeiter.blogspot.com/2010/11/jugensmedienstaatsvertrag-keine-panik.html

9 Kommentare:

  1. Ähm....

    [...]
    Für kleine Blogs werden die sich also vermutlich nicht interessieren.
    [...]

    Vgl.
    [...]
    (Musste leider entfernt werden. Danke, Jugendschutz.net. Dank dir ist die Welt jetzt viel besser.)
    [...]
    http://www.klopfers-web.de/laestern.php

    bombjack

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  2. Und was ist mit Links auf Seiten die irgendwo entwicklungsbeeinträchtigende Inhalte" anbieten oder auf solche verlinken?

    Die Abmahnwelle ist höher, als man denkt.

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  3. @bombjack Danke, Klopfer hat meine ich auch noch irgendwo was über die Geschichte geschrieben. Er hat die Artikel letztlich halt entfernt. Weitere Kosten sind meine ich nicht entstanden. Das stützt meine These doch eher.
    Außerdem ist Klopfer definitv geschäftlich tätig und hat meine ich hohe Zugriffszahlen. Außerdem schauen die Jugendschützr bei solchen geschichten wie den Leute-mit-Durchblich-Fragen halt genauer hin.

    @ Anonym (16:17) Guter Einwand, bin ich überfragt. Abmahnungen gibts dafür aber bei fehlender geschäftlicher Tätigkeit trotzdem nicht.

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  4. Nun ja, damals hab ich auch nicht mehr als 30 Euro pro Monat verdient, das hat gerade mal die Kosten gedeckt...
    Eine Frage treibt mich immer noch um: Jugendschutz.net hat die LmD-Fragen nicht beanstandet. Heißt das jetzt, dass ich davon ausgehen kann, dass die nicht entwicklungsbeeinträchtigend sind? Ich hab keine Ahnung, ob ich nun einen Jugendschutzbeauftragten benennen muss oder nicht.

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  5. Hallo Klopfer, an dieser Stelle nochmal herzlichen Dank für deine LmD-Fragen und deine Kolumnen, ich hab selten so gelacht.

    Spricht was dagegen einfach sich selbst als Jugendschutzbeauftragten zu benennen? Ist halt ein weiterer Textbaustein im Impressum.

    Wer weiß, ob Jugenschutz.net sich die überhaupt angesehen hat, da die aber auch bisher nicht gemeckert haben, steigt die Chance dafür vermutlich auch mit dem neuen JMStV nicht. Eigentlich muss man im Lichte dessen fast froh sein, dass sie einen vorab informieren.

    Da du geschäftlich tätig bist (und damals wohl auch schon warst, trotz Minimaleinnahmen), könnte ein "Wettbewerber" dich theoretisch abmahnen, wenn du keinen Jugendschutzbeauftragten angibst (vermute ich mal). Ob das auch funktioniert, weil du was nicht oder falsch klassifiziert hast, weiß ich nicht, das Risiko für den Abmahner, damit auf die Schnauze zu fallen, ist ihm bei grenzwertigen Angboten aber sicher zu groß, als dass er deswegen vor Gericht ginge.

    Wer Pornos anbietet bekommt natürlich schnell Probleme, aber das auch bisher schon.

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  6. Meines Erachtens vernünftige Einschätzung.

    Für Foren und Blogs mit Kommentarmöglichkeit dürfte auch noch § 5 III JMStV (bzw. die entsprechenden Umsetzungsnormen) interessant werden. Theoretisch könnte man da was Richtung Vorabkontrolle draus basteln, wobei zu fragen wäre, ob es für die Eröffnung des Anwendungsbereichs des § 5 JMStV reicht, wenn einzelne Posts/Kommentare jugendgefährdende Inhalte haben.

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  7. @Beobachter

    Was hältst Du von diesen Gedanken:
    [...]
    bombjack
    Gepostet am 1.12.2010 um 12:48 Uhr
    Stimmt der JMStV existiert schon seit 2003....
    [...]
    http://www.klopfers-web.de/aktuell.php?action=detail&nr=672

    Könnte diese Vision wahr werden? Besonders ab Punkt c)?

    Mir brennt es inzwischen an zuvielen Ecken und ich sehe in vielen der Maßnahmen eine Art Salamitaktik um das Netz (mit seinen Diensten IRC, usenet, freenet, TOR, BBS usw.) doch noch irgendwie unter Kontrolle auch wenn diese nie ganz perfekt sein kann zu bekommen.

    bombjack

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  8. Tut mir Leid, aber ich kann in Klopfers Artikel keinen Punkt c) finden.
    Ich würde mich inzwischen weitgehend Udo Vetters Position im Lawblog anschließe, wobei ich bei der Abmahngefahr für geschäftliche Angebote nicht ganz so optimistisch wäre. Weniger, weil da wirklich Probleme lägen, sondern vielmehr, weil man die allgemeine Verunsicherung ja mal ausnutzen kann, um zu sehen, wer zahlt...

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  9. @Bearbeiter

    Hier mal das Posting von mir (was ich meinte) mit dem Punkt c) als Komplett-Zitat....
    [...]
    Stimmt der JMStV existiert schon seit 2003 und ist bis auf "Wir sind eine Stelle"-jugendschutz.net vgl. http://blog.assoziations-blaster.de/2007/12/jugendschutz-erwachsenenschutz.html mehr ein zahnloser Tiger.
    Nur
    a) kann ich mich erinnern, dass im Rahmen einer KJM-Diskussionsrunde auch schon mal geäußert worden ist, sich nicht nur um die nach JuschG indizierten Inhalte kümmern zu wollen, sondern auch um die nach dem Teil "unzulässigen Inhalte".
    b) zudem sich die KJM/jugendschutz.net auch explizit das Recht vorbehält gegen Seiten die nicht in ihrem Einflussbereich liegen durch Websperren vorzugehen, deren Infrastruktur gerade über die EU-Bande vgl. http://www.internet-law.de/2010/11/netzsperren-europaweit.html etabliert wird zusammen mit einer netten Erweiterung des Strafbarkeitsbereiches der §184b und 184c StgB wo z.B. Ausnahmen für “Scheinminderjährige” weg sind, fiktives Material realem Material gleichgestellt wird, der Begriff pornographisch weg fällt und gegen “für primär sexuelle Zwecke” ausgetauscht wird, ein Meldepflicht in Art 15 wieder versucht wird einzuführen, Kind alles was unter 18 Jahre ist, der Kinderpornographie-begriff ziemlich erweitert wird z.B. auf die Darstellung von Geschlechtsorganen völlig unabhängig ob da ein
    sex. Missbrauch vorliegt oder nicht und egal ob fiktiv (Zeichnung) oder die Person real über 18 Jahre und nur für unter 18 Jahre gehalten werden kann vgl. http://www.pornoanwalt.de/?p=5170

    So dass die Zahl der absolut unzulässigen Inhalte enorm steigen dürfte und zugleich auch die nötige Infrastruktur aufgebaut wird um Sperrverfügungen (wo es den Versuch 2002 schon mal gab vgl. http://odem.org/informationsfreiheit/o-ton--wieviel-und-was.html ) durchzudrücken.

    Ich bitte darum die ganzen Maßnahmen aus der Meta-Ebene zu sehen, anders setzen sich die Puzzle-Steine nicht zusammen....

    c) Mit ein harter Punkt in dem ganzen Komplex des neuen JMStV ist (meiner Meinung nach) die Frage was nach dem Teil kommt. Angenommen er lässt sich durchsetzen (Hinweis auf ausländische Seiten, die immer ein Dorn im Auge der Jugendschützer sein werden), es existiert die nutzerautonome Filtersoftware für die Eltern, alle zumindest deutschen Seiten haben sich brav gelabelt usw.

    Wie viele Eltern werden diesen Filter einsetzen?
    Eine Minderheit, eine Mehrheit, 5%, 50% oder 90%?

    Noch weiter gefragt, angenommen Studien/Umfragen zeigen, dass nur eine Minderheit der Eltern diesen Jugendschutzfilter zum Schutz einsetzt, wird die KJM/jugendschutz.net und Co. das als Elternentscheidung akzeptieren oder geht dann die Diskussion in die nächste Runde, wie man Eltern zwingen kann den Filter anzuwenden und er eben dann nicht mehr nutzerautonom ist?

    Auf ISP Ebene installierte Filter (so wie das bei Suchmaschinen durch das BPjM-Modul schon gemacht wird) sind meines Erachtens nicht völlig vom Tisch, zudem auch die DPI (Deep Packet Inspection) mit der Thematik durchaus angedacht wird.
    U.U. gibt es dann eine PIN und eine Authentifizierung mit dem e-Pass, damit der volljährige User den Filter dann ausschalten kann und ich könnte mir denken, dass so etwas http://www.heise.de/security/news/foren/S-OT-Schwarzmalerei-bzw-eine-Frage/forum-155924/msg-16479037/read/ durchaus im Bereich des möglichen liegt….wenn erkannt wird, dass der JMStV für die Katz ist.....
    [...]

    bombjack

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