Montag, 29. November 2010

Discotel: Prepaid geht anders!

Der Vorteil eines Prepaidvertrages liegt auf der Hand. Ich kann nur das vertelefonieren, was auch wirklich an Guthaben drauf ist. Wenn das der Fall ist, kann ich nicht mehr anrufen, aber immer noch angerufen werden.

 Dachte ich bisher zumindest. Heute erreicht mich eine Email von Discotel:

„freundlichst möchten wir auf unsere vorherige Mail verweisen. Leider konnten wir bis zum heutigen Tag noch keinen Ausgleich Ihres Kundenkontos feststellen.
Ihr Guthabenkonto beträgt aktuell -0.36 Euro. Um zu verhindern, dass Ihre discoPLUS Mobilfunkkarte vollständig gesperrt wird, haben Sie grundsätzlich 2 Möglichkeiten einen Ausgleich Ihres Mobilfunkkontos vorzunehmen…“

Wie auch immer man negatives Guthaben bei einer Prepaidkarte bekommt, wie kundenunfreundlich muss man sein, um diesen Betrag unter Androhung der Sperrung auch noch beim Kunden anzumahnen. Haben die irgendetwas davon, wenn sie meine Karte sperren? Wenn die Karte gesperrt ist, kann ich sie nicht mehr aufladen, also können sie auch kein Geld mehr damit verdienen. Scheint mir leicht kontraproduktiv. Die Erste Zahlungsaufforderung, auf die verwiesen wird, habe ich übrigens auch nie erhalten.
Übermorgen sollte mir aber eigentlich noch mal 15 € Willkommensguthaben gutgeschrieben werden. Ich will mal stark hoffen, dass sie das verrechnen. Wenn das aufgebraucht ist, muss ich mir noch mal gut überlegen, ob ich die Karte weiter nutze, oder ob ich irgendwo anders den Neukundenrabatt abgreife.
Die Nummer meiner Prepaidkarte ist mir nämlich egal, da ich sie nur als Ausgangsnummer für Handytelefonate benutze. Auf der zweiten Simkarte habe ich eine Festnetzflat, die ich auch zu behalten gedenke. Erreichbar bleibe ich für alle, denen ich meine Nummer freiwillig gegeben habe also.

 

1 Kommentar:

  1. Landgerichts Berlin: negative Kontostände bei Prepaid müssen nicht bezahlt werden


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    Das Landgericht Berlin hat unter dem AZ 38 0 350/1 ein Urteil veröffentlicht, dass im Prepaid Bereich als sehr verbraucherfreundlich angesehen werden muss. Ein Kunden hatte durch Datenverbindungen eine Rechnung von 14.698 Euro innerhalb von wenigen Tagen verursacht, obwohl auf der Prepaid Karte nicht genug Guthaben war. Die automatische Aufladung war zwar aktiviert aber nur in Höhe von 10 Euro.
    Der Mobilfunkanbieter wollte diese Summe nun per Rechnung begleichen und verklagte den Kunden deshalb. Das Landgerichts Berlin entschied aber zugunsten des Kunden. Diese muss die hohe Rechnung nun nicht begleichen sondern lediglich die 10 Euro Aufladebetrag (nebst Zinsen) bezahlen. Diesen Betrag hatte er auch nie bestritten.
    Das LG Berlin begründet die Entscheidung mit dem Prepaid Charakter der Karte. Der Kunde wollte einen Vertrag bei dem nur verbraucht werden kann, was auch auf die Karte (vorher) aufgeladen wurde. Im Urteil liest sich das so:
    “Die Auslegung des zwischen den Parteien geschlossenen Vertrages ergibt, dass zwischen den Parteien vereinbart wurde, dass Gespräche nur nach Vorleistung durch Aufladung über das Guthabenkonto oder einmalig (vor erneuter aktiver Wiederaufladung) in Höhe von 10,- € abgerechnet werden dürfen.”
    Darüber hinaus hatte das Unternehmen mit einer “erhöhten Kostenkontrolle” für die Prepaid Karte geworben. Auch hier sah das Gericht einen Anhaltspunkt, dass der Kunde eben keine Abrechnung im Nachhinnein wollte sondern nur per Vorkasse.
    Im Prepaid Bereich ist es mittlerweile in vielen Bereich Gewohnheit geworden, dass Kunden durch bislang eher atypische Dienste (wie Datennutzung oder Auslandsgespräche) ins Minus rutschen können. Grund hierfür ist die verzögerte Abrechnung dieser Dienste – ein technisches Problem das viele Mobilfunkbetreiber betrifft. Mit dem Urteil hat das LG Berlin nun klar gemacht, dass für diese technischen Schwierigkeiten nicht der Kunde die Verantwortung tragen kann. Wer eine Prepaid Karte kauft muss sich auch darauf verlassen können, dass wirklich per Prepaid abgerechnet wird. Auch wenn eventuell in den AGB oder im Kleingedruckten eine Klausel zur Nachzahlung steht erwartet der Kunde von einer Prepaid Karte die angesprochene bessere Kostenkontrolle. Kann die ein Anbieter nicht leisten muss er dies auch so bei Vertragsabschluss mitteilen oder im Schadensfall die Kosten übernehmen.

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