Typisch für die schon hier beschriebene Terrorproblematik in Deutschland ist, dass sich die zunehmende Verängstigung der Bevölkerung in der Anzeige unschuldiger Gepäckstücke entlädt.
„Gleich einem Terroristen wird bestraft, wer Gegenstände im öffentlichen Raum unbeaufsichtigt lässt und damit den Verdacht paranoider Mitbürger oder Behördenvertreter erweckt.“
Vielleicht sollte man mal einen Flashmob organisieren, der ein Gebiet mit herrenlosen Gegenständen pflastert. Mal sehen, wie dann die Reaktionen sind…
Außerdem noch passend das Verhalten unseres lieben Innenministers: http://www.sueddeutsche.de/politik/innenminister-zu-terrorgefahr-de-maizire-an-der-orgel-der-angst-1.1026195
Update:
Hans hat darauf hingewiesen, dass es den Flashmobaufruf schon gibt: http://de.indymedia.org/2010/11/294819.shtml
Stellt sich dann die Frage der Störerhaftung nicht nur der Teilnehmer, sondern auch des Aufrufenden und eventuell auch von indymedia. Dazu gab es hier ab Kommentar 23 schonmal eine Diskussion: http://www.lawblog.de/index.php/archives/2006/08/16/arabische-schriftzeichen/. Auch dort ist man allerdings nicht zu einem klaren Ergebnis gekommen, einige neigten aber wohl zur Annahme einer Anscheinsgefahr.
Udo Vetter hat die Problematik nun ebenfalls aufgegriffen ung geht eindeutig von einer Störerhaftung wegen einer Anscheinsgefahr aus. Fazit: Kofferflashmob = ganz schlechte Idee.
Den Flashmob gibt es schon: http://de.indymedia.org/2010/11/294819.shtml
AntwortenLöschenHab die Anregung mal in den Artikel aufgenommen.
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