Sonntag, 14. November 2010

Warum Abmahnungen sein müssen

In den USA kommt die Abmahnwelle nun auch gegen Porno-Filesharer in Fahrt. In Deutschland haben wir einen derartigen Markt schon länger. Nun mag man Abmahnungn schon per se für etwas schlechtes halten, sie haben aber durchaus ihre Berechtigung.

 

Zunächst muss man sich die Interessen der verschiedenen Seiten vor Augen führen.

Auf der einen Seite sind das die Konsumenten. Sie möchten die Produkte möglichst günstig nutzen. Da kostenlos nun mal das günstigste ist, nutzen viele von Ihnen Filesharingdienste oder Downloadportale.

Auf der anderen Seite stehen die Produzenten. Sie investieren in die Erstellung eines Produktes und möchten damit möglichst viel Gewinn machen. Müssen sie gegen ein Umfangreiches Angebot kostenloser Konkurrenzprodukte und unautorisierte öffentliche Zugänglichmachungen antreten, haben sie ein Problem.

Dazwischen stehen zwei Parteien, die ihr eigenes Geschäft betreiben. Zum einen sind dies die Anbieter von Filesharingsoftware und Downloadportalen, die billigend in Kauf nehmen, dass ihre Angebote vorwiegend für Urheberrechtsverletzungen genutzt werden. Sie ermöglichen erst die breite Masse der Rechtsverletzungen, indem sie den einfachen Zugang für die Konsumenten bieten. Sie verhelfen den Konsumenten also im eigenen Interesse zur kostenlosen Nutzungsmöglichkeit.

Die letzte Partei dient ebenfalls in erster Linie ihrem eigenen Geldbeutel. Es sind die Anwälte und Recherchefirmen, die den Rechteinhabern eine Verfolgung der Urheberrechtsverletzungen erst ermöglichen.

 

Mit dem Urheberrecht hat der Gesetzgeber ein Ausschließlichkeitsrecht für bestimmte Informationen geschaffen. Ob dies sinnvoll war, oder ob Informationen unter allen Umständen frei bleiben müssen, darüber kann man trefflich auf philosophischer Ebene streiten. Ich möchte nur anmerken, dass es manche Kunstformen, wie etwa aufwendige Filme, ohne eine Möglichkeit dafür Geld zu nehmen und nicht jede kostenlose Nutzung dulden zu müssen, kaum geben würde. Für viele andere Werke, insbesondere solche mit geringer Schöpfungshöhe und geringen Herstellungskosten könnte man zwar streiten, der Gesetzgeber hat es aber nun mal so festgelegt und daran wird sich auch so bald nichts ändern.

Für Pornofilme dürfte im Regelfall zwar kein Urheberrecht bestehen, da es wegen der fehlenden Schöpfungshöhe meist nur Laufbilder sind, diese sind aber abgesehen von der etwas kürzeren Schutzfrist gleich geregelt.

 

Wo bleibt die Moral?

Wenn es ums Geld geht vermutlich heulend im Keller.

Fest steht jedenfalls, dass sich die Konsumenten im Regelfall darüber im Klaren sind, dass sie Fremde Werke ohne Erlaubnis nutzen. Dies ergibt sich schon aus der einfachen Überlegung, dass sie andernorts erstaunlicherweise für das gleiche Produkt zahlen sollen.

Mit erwischten Urheberrechtsverletzern muss man darum nicht zu viel Mitleid haben. Sie haben durchaus Unrechtsbewusstsein, die eigenen Interessen überwiegen dies aber. Wer sich zu Unrecht an etwas bedient, läuft immer auch Gefahr erwischt zu werden. Desto unwahrscheinlicher dies ist, desto leichter lässt sich das Unrechtsbewusstsein unterdrücken. Dennoch lebt jeder bewusst mit dem Risiko, dass er eingeht.

Die Produzenten sind rein formal gesehen im Recht. Sie vertreten ja schließlich nur ihr gutes Recht. Moralisch kann man zweifeln, ob das Recht auch dann noch gut ist, wenn es zu Einkünften verhilft, die bei realistischer Betrachtung nicht im Entferntesten im normalen Geschäftsverkehr zu erzielen gewesen wären. Niemand kann aber einem Geschäftsmann verbieten die Kunden auszunehmen. Und Quasikunden werden die erwischten Konsumenten.

Was die Vermittler, also die Downloadportalbetreiber und Filesharingsoftwareanbieter angeht bewegen sie sich zum Teil in rechtlichen Grauzonen, zum Teil setzen sie darauf nicht erwischt zu werden. Moralisch betrachtet verdienen sie an den Rechtsbrüchen anderer. Sie sind die Hehler im Geschäft mit Urheberrechten.

Die Anwälte denken sich, dass Geld nicht stinkt. Je nach Stellung und Verhalten ihres Mandanten teilen sie dessen moralische Position. Sie sind die Söldnertruppe der Rechteinhaber und absolut notwendig, will man diese nicht waffen- und hilflos im Regen stehen lassen.

 

Zuletzt kann man einwenden, die Abmahnungen, also Anwaltskosten plus Schadenersatz seien unangemessen teuer. Dabei muss man aber den Aufwand berücksichtigen, den der Rechercheapparat, der Unterhalt einer Kanzlei, etc. kostet. Außerdem gehen die Rechteinhaber in Vorleistung, denn sie tragen das Insolvenzrisiko des erwischten Konsumenten. Wenn man unterstellt, dass die fleißigsten Konsumenten am häufigsten erwischt werden und dass die fleißigsten Konsumenten die mit der meisten Zeit und damit meist dem wenigsten Geld sind, wird klar, dass das System nicht funktionieren kann, wenn jeder wirklich nur den eigenen Schaden bezahlt.

 

Das System mag nicht schön sein und man kann über die Beteiligten denken, was man möchte, aus meiner Sicht ist es aber in der Grundkonzeption alternativlos. Auswüchse gibt es bei den meisten sinnvollen Einrichtungen, sie werden sich nie völlig vermeiden lassen. Bei den derzeitigen Kosten, die sich nach meinem Eindruck im Bereich bis 1500 € für den Abgemahnten bewegen, ist die Angelegenheit in der Regel nicht existenzbedrohend, hat aber den gewünschten erzieherischen Effekt.

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