Mittwoch, 10. November 2010

Die willkommene Sorgfaltspflichtverletzung

Wir haben ein Sofa bei einem Möbelgeschäft ca. 40 km entfernt gekauft und gleich Lieferung für 40 € vereinbart. Dafür sollte uns das gute Stück bis ins Wohnzimmer getragen und aufgestellt werden.

Die kräftigen Lieferanten waren dann aber nicht schlecht am fluchen, als sie eine 2,40 m breite und ca. 1 m tiefe Couch durch eine 85 cm breite Tür und den engen Flur wuchten mussten. Nach einigen vergeblich Rangierversuchen wurden die Beiden dann ungeduldig und gingen mit sanfter Gewalt an die Sache heran. Da war dann auch 2,70 m Altbaudecke nicht hoch genug und als die Couch um die Ecke war, konnte man an der Flurdecke eine ordentlich Schramme entdecken. Auf meine Beschwerde bekam ich dann nur zu hören, es sei halt eng gewesen. Als ich einwandte, ich habe ihrer Chefin die Situation beschrieben, hatte ich wohl einen wunden Punkt getroffen. "Die will ja blos verkaufen!". Dann waren die Herren nach erfolgter Bezahlung blitzartig verschwunden und ich stand etwas verdattert da.

Nach kurzem Nachdenken habe ich dann einfach bei dem Geschäft angerufen und die Lage geschildert. Nachdem ich noch ein Foto mit dem Schaden gemailt hatte, konnte man sich ein paar Tag später auf einen Betrag von 40 € einigen, der mir überwiesen werden soll, um die Angelegenheit unbürokratisch beizulegen.

Das ist nun schon wieder eine Woche her, mal sehen, ob das Geld von alleine kommt.

Sollte es kommen, habe ich gegen die kleine Unaufmerksamkeit der Möbelpacker nichts einzuwenden, wir wollen ohnehin demnächst streichen, da wird das ein unerheblicher Mehraufwand, die Stelle mit auszubessern.

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