Donnerstag, 18. November 2010

Comicflashmob auf Facebook und die Abmahndiskussion

Wie inzwischen allerorten (siehe einige Beispiele unten) berichtet wird, hat es auf Facebook einen anonymen Aufruf zum Tausch der Profilbilder gegen Comichelden der eigenen Jugend geben, dem viele Nutzer begeistert nachkommen.

Klar, dass da bei allen Leuten mit einem Minimum an Rechtskenntnis die Alarmglocken läuten. Die Rechte an den Bildern liegen nämlich wohl kaum bei den Facebookusern und entsprechend fürchten viele eine neue Abmahnwelle über dem sozialen Netzwerk zusammenschlagen.

 So schlimm sollte es indes nicht kommen. Kein renomierter Comicverlag möchte die Negativpublicity über sich ergehen lassen, die mit einer Abmahnwelle einhergehen würde. Der Kollege Schwenke weist allerdings darauf hin, dass dies für die Großen im Geschäft gilt, man sich bei kleineren Verlagen oder privaten Publizisten nicht sicher sein kann, ob sie der Versuchung des schnellen Geldes widerstehen können.

 Aus meiner Sicht ist die Resonanz, die die Aktion findet ein deutliches Signal, dass bezüglich einer derartigen Nutzung fremder Werke keinerlei Unrechtsbewusstsein existiert.

Allerdings, wie ich finde, zu Recht nicht. Wirtschaftlich gesehen, haben die Rechteinhaber nichts zu befürchten. Der Konsumwille bezüglich ihrer Produkte wird kaum durch die Nutzung einzelner Bilder der ohnehin allgemein bekannten Titelhelden beeinträchtigt. Im Gegenteil kann man dies wohl eher als kostenlose Werbung für die Comics und Merchandisingprodukte begreifen. Gefühlsmäßig würde ich dies als fair use einordnen, was es in Deutschland aber leider nicht gibt. Derartige massenhafte und letztlich unschädliche Nutzungen sind gesellschaftlich dennoch etabliert, auch weil die Rechteinhaber kein Verfolgungsinteresse haben und derartiges Verhalten daher nicht sanktioniert wird.

 Allerdings untergräbt diese andauernde Duldung das Urheberrecht, wenn es keine klaren Grenzen gibt. Ist die Nutzung der Comicfiguren als Profilbild quasi erlaubt, da sie nicht verfolgt wird, ist es aus Sicht des Konsumenten dann nicht vielleicht auch eher das herunterladen eines ganzen Comics aus einer Tauschbörse? 

Es ist gut, die Rechtsverfolgung praktisch in der Hand der Inhaber zu belassen. Findet eine Verfolgung bestimmter Nutzungshandlungen aber nicht statt und drohen dadurch die Grenzen des Urheberrechts in den Köpfen der Menschen zu verschwimmen, ist auch zum Schutz der Urheber eine klare gesetzliche Regelung nötig, die die betroffene Nutzung gegebenenfalls freistellt. Bei der derzeitigen Urheberrechtskonzeption haben die Gerichte nicht genügend Spielraum diese Grenze etwa im Sinne eines fair use den Gegebenheiten anzupassen.

 Walt Disney hat die Zeichen der Zeit erkannt und die Gunst der Stunde genutzt um zu werbewirksam zu erlauben, was man ohnehin nicht verbieten kann. Passenderweise auf Facebook.

 Die Diskussion zeigt einmal mehr, dass das Urheberrecht flexibler werden muss. Hat sich erst eine Rechtsprechung zu den Grenzen im Einzelfall entwickelt, wird durch die Gerichte schnell die Grenze für neue Nutzungsphänomene gezogen. Alternativ muss der Gesetzgeber auf Neuentwicklungen flexibel reagieren. Dazu ist er aber nicht in der Lage, so dass wir bei der Lösung der auch durch die neuen Medien auftauchenden Wertungsprobleme im Urheberrecht an einer Abwägungslösung im Einzelfall nicht vorbeikommen.

 Der BGH hat diesen Prozess in der Thumbnails Entscheidung bereits begonnen, tut sich aber mit einer Begründung sehr schwer und musste daher auf die unglückliche Konstruktion mit § 242 BGB zurückgreifen. Eigentlich ging es jedoch auch dort um eine Nutzung, die man aus tatsächlichen Gründen nicht verbieten wollte. Bei einer Abwägungsmöglichkeit, hätte der BGH zum Beispiel zu einer Vergütungspflicht via Verwertungsgesellschaften kommen können.

 

Tipps zum Weiterlesen:

Mein Artikel über Google Preview und Thumbnails, der eine ähnliche Problematik aufzeigt.

  

Andere Medien zur Comicaktion auf Facebook:

 Spreerecht: Erlaubt oder abmahngefährdet? Comic- & Cartoonhelden-Aktion auf Facebook

 DerStandart.at aus österreichischer Sicht: Comic-Profilbilder auf Facebook: Panik vor Klagen?

 Jens Ferner mit einem Hinweis auf eine mögliche Störerhaftung von Facebook: Facebook-Comics und Abmahnungen

 Telemedicus weist auch auf den möglichen Schutz der Comicfiguren als solcher hin (spielt eine Rolle wenn jemand eigene Zeichnungen bekannter Figuren verwenden würde): Abmahngefahr? Comicbilder bei Facebook

http://www.bella-ratzka.de/comic-bilder-als-profilbild-bei-facebook-vorsicht-ist-angebracht/

kriegs-recht.de rät von der Teilnahme wohl eher ab: Comic-Bilder als Profilbild auf Facebook – nicht ganz risikolos

 

 

 

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